Krankengeld und Teilerwerbsminderung

Hallo Wissende
Folgender Fall: eine Kollegin hat eine halbe Stelle und bekommt eine halbe Rente wegen Teilerwerbsminderung.Diese Kollegin ist nun seit 6 Wochen krank (gebrochener Fuß)und fällt aus der Lohnfortzahlung.Sie hat also nur noch die halbe Rente.
Ihre GKV sagt, dass sie keinen Anspruch auf Krankengeld hat, weil sie eine Teilrente erhält.
Stimmt das?Ich bin etwas erstaunt.Wer kann denn schon von einer halben Rente, in ihrem Fall knapp 500 Euro, leben?
Gibt es irgendeine Stelle, Amt, Behörde, an die sie sich wenden kann?
Gruss
Michaela

Hallo Michaela!

Das was die Krankenkasse da sagt ist schlicht und ergreifend Quatsch … aber nur, wenn der Beginn der jetztigen Arbeitsunfähigkeit nach dem Beginn der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt! Aber ich gehe mal davon aus, dass dies der Fall ist.

M.E. gibt’s dann nur eins:

Ab zur Krankenkasse und dort mit dem Rentenbescheid nochmal vorstellig werden. Sollten diese den Krankengeldanspruch verweigern, bittet um einen schriftlichen Bescheid; gegen diesen kann man dann mittels Widerspruch vorgehen.

Gruß,
Robert

P.S.: Übrigens ist genau umgekehrt: Genauso wie das Arbeitsentgelt auf die Rente angerechnet wird, wird in so einem Fall auch das Krankengeld auf die Rente angerechnet (§ 96 a SGB VI). Diese Anrechnung muss nicht unebdingt zu einer Rentenminderung führen; Stichwort ist hier „Hinzuverdienstgrenzen“ - dies nur als Ergänzung.

Halölo,
da kann ich mich meinem Vorschreiber nur anschliessen - sofort
bei der Krankenkasse vorstellig werden und die Sache klären.
Es wurden vom Verdienst schliesslich auch Krankenversicherungsbeiträge
einbehalten (Allgemeiner Beitragssatz )!!!
Gruss
Czauderna

Ich dank euch erstmal für die schnelle Info.
Hab heute beim Servicetelefon meiner KK angerufen und da sagte man mir, dass man keine Krankengeldansprüche hat.Ich geh da morgen mal höchstpersönlich vorbei.Ab dem 1.1. bekomme ich auch Teilerwerbsrente.Insofern hab ich das nicht so ganz uneigennützig gefragt.
Gruss
Michaela