Liebe/-r Experte/-in,
bei mir entwickelt sich folgende Situation!
Seit Juni diesen Jahres bin ich arbeitsunfähig und es ist nicht absehbar, ob ich in diesem Jahr meine Arbeit noch einmal aufnehmen kann.
Zwischenzeitlich habe ich einen Rentenantrag (65 J.) gestellt und werde mit Beginn 2012 in Rente gehen.
Aus dem Jahr 2011 habe ich noch einen Urlaubsanspruch zu bekommen, den ich mir wohl ausbezahlen lassen muß.
Frage 1) habe ich Anspruch auf den Resturlaub (Auszahlung)?
Frage 2) wird diese Sonderzahlung mit dem Krankengeld verrechnet? Wenn Ja, wie?
LG. Bartpflanze