Krankengeld vom Sozialamt?

Bekomme Rente bei voller Erwerbsmiderung+zusätzliche Leistungen vom Sozialamt (Mietzuschuß).Arbeite 15 h die Woche in einer WfBM.Diese haben mich nun nach 6 Wochen Krankheit abgemeldet,so das ich kein Geld mehr bekomme (72.-Euro).Da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe,hat mich die WfBM nicht für Krankengeld berechtigt bei der Krankenkasse gemeldet.Diese Verweigern nun die Zahlung.Ist das Sozialamt nun verpflichtet mir die 72.- Euro zusätzlich zu zahlen?

Das liegt an der Höhe der Erwerbsminderungsrente. Wenn diese unter dem Satz des Existenzminimums liegt, muß das Sozialamt die Differenz drauflegen!
Viel Glück…siebengebirgler

Hallo,

leider kann ich dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

dz

Hallo, hierzu kann ich leider keine Auskunft geben, da das doch eine sehr spezielle Angelegenheit ist. Sie sollten sich von einem Anwalt beraten lassen. Als Sozialhilfeempfänger haben Sie in den meisten Bundesländern Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung.

Gruß Hagen

nein, diese 72 euro sind mehreinkommen. dies bekommt man nirgens zurück. sorry

Hallo Gloiny

Ich denke, dass die Verweigerung des Krankengelds in Ordnung geht, da Du ja offiziell durch die volle Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Mein Tipp: Reiche einen Antrag beim Sozialamt ein, dass sie Dir die 72 Euro bezahlen sollen. Verweigern sie das, kannst Du ganz leicht herausbekommen, ob sie nicht doch gesetzlich dazu gezwungen sind indem Du Dich an das, für Deine Region zuständige Sozialgericht wendest und dort eine Klage zur Zahlung einreichst. Keine Sorge, das kostet Dich nichts und Du weißt sofort, wie Du dran bist. Aber reiche die Klage „eilbedürftig“ ein, das ist ganz wichtig, denn sonst musst Du eventuell bis zu einem Jahr warten, bis Dein Fall endlich verhandelt wird und Du bist ja sicherlich auf das Geld angewiesen. Die Formel hierzu lautet:

(In der Betreffzeile)

„Eilbedürftiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in dem Eilverfahren (Du) gegen das (Bezeichnung des Sozialamts) zur Übernahme, bzw. Zahlung des Krankengeldes.“

Danach teilst Du ihnen den Sachverhalt mit und schließt in einem separaten Absatz am Schluss mit:

„Die Richtigkeit der in diesem Antrag tatsächlich gemachten Angaben versichere ich an Eides statt. Die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung ist mir bewusst, ebenso die Strafbarkeit im Falle falscher Angaben. Ich bitte ausdrücklich um richterliche Belehrung und stehe dem Gericht gern auch jederzeit persönlich zur Verfügung, wenn dem beantragten Erlass irgendetwas entgegenstehen sollte.“

Du wirst mit Deinem eilbedürftigen Antrag innerhalb weniger Tage Post vom Sozialgericht bekommen, dass Dein Antrag bearbeitet wird.

Zusatzinfo: Das Sozialgericht prüft nicht zuerst, ob Dein Antrag überhaupt berechtigt ist, sondern tut das erst nachträglich. Das heißt für Dich konkret, dass Du im Zweifelsfall erstmal das Geld bekommst und danach festgestellt wird, ob es überhaupt eine Berechtigung dafür gab. Das wird deswegen so gehandhabt, weil das SG davon ausgeht, dass Du ja hilfebedürftig bist und diesem Umstand erst einmal abgeholfen werden muss. Der Nachteil dabei ist, dass Du dann eventuell das Geld dem Sozialamt zurückerstatten musst, wenn das SG dann hinterher beschließt, dass sie doch nicht zur Zahlung verpflichtet waren. Aber so ist die finanzielle Notlage erst einmal überwunden und im Fall, dass Du es zurückbezahlen musst, kannst Du das ja dann in kleinen Raten tun.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben. Viele Grüße aus dem Schwarzwald.

Micha0160

Soviel ich weis nicht.