Hallo Helga,
Am 23.08.11 habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der 1. Arbeitstag war der 24.08.11. Am 23.08. bin ich gestürzt. Bin zum Notarzt und am 24. zum Haus Arzt ich wurde Krankgeschrieben bis 31.08.11.Am 01.09.11 wurde ich erneut Krankgeschreiben aber mit einer anderen Krankheit bis 16.09.11. Meine Frage habe ich Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.Die Krankenkasse lehnt die Zahlung ab weil ich in der Zeit des Arbeitsverhältnisses nicht gearbeitet habe und somit keinen Lohn erhalten habe, aber sind nicht die ersten 4 wochen die Krankenkasse zuständig . Der Arbeitgeber hat mich bei der Krankenkasse angemeldet.
Achso zu 09.09.11 wurde das Arbeitsverhältnis fristgemäß vom Arbeitgeber gekündigt.
Vielen Dank Petra