Krankengeld von der Krankenkasse in der Probezeit

Hallo Helga,
Am 23.08.11 habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Der 1. Arbeitstag war der 24.08.11. Am 23.08. bin ich gestürzt. Bin zum Notarzt und am 24. zum Haus Arzt ich wurde Krankgeschrieben bis 31.08.11.Am 01.09.11 wurde ich erneut Krankgeschreiben aber mit einer anderen Krankheit bis 16.09.11. Meine Frage habe ich Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.Die Krankenkasse lehnt die Zahlung ab weil ich in der Zeit des Arbeitsverhältnisses nicht gearbeitet habe und somit keinen Lohn erhalten habe, aber sind nicht die ersten 4 wochen die Krankenkasse zuständig . Der Arbeitgeber hat mich bei der Krankenkasse angemeldet.
Achso zu 09.09.11 wurde das Arbeitsverhältnis fristgemäß vom Arbeitgeber gekündigt.

Vielen Dank Petra

Hallo,
das Arbeitsverhältnis ist nicht am 24.08. zustande gekommen, da du am Tag davor krank geworden bist und der Arbeitgeber kein Gehalt gezahlt hat. Er kann dich frühestens zum Ende der ersten Krankheit anmelden, also 01.09.2011.

Hallo Helga
Danke für die schnelle Antwort. Nur habe ich in der Aufregung mich etwas falsch ausgedrückt. Es muss heißen

Das würde ja heißen ab 24.08. Krankengeld bis 16.09.11

Vielen Dank für eine Antwort :

Hallo,
das Arbeitsverhältnis ist nicht am 24.08. zustande gekommen,
da du am Tag davor krank geworden bist und der Arbeitgeber
kein Gehalt gezahlt hat. Er kann dich frühestens zum Ende der
ersten Krankheit anmelden, also 01.09.2011.