Krankengeld -weiterzahlung nach Reha abgelehnt

Hallo.

Ich habe seit Mitte März Krankengeld bezogen. Nun war ich 6 Wochen in der Reha. Dort wurde von der RV Übergangsgeld gezahlt. Entlassen wurde ich als „arbeitsfähig“ für max. 3 Stunden am Tag.

1 Tag nach der Entlassung war ich bei 2 Ärzten, die mir beide bescheinigten, daß ich NICHT arbeitsfähig bin.

Nun verweigert mir die KK die Zahlung von Krankengeld und verweist mich an die ARGE zwecks Hartz4. Ich bin aber der Meinung, daß ich nunmal krank bin und mir das Krankengeld zusteht. Einer Abmeldung der KK vom Krankengeld habe ich widersprochen.

Kennt jemand die Rechtslage? Was kann ich noch tun? Ich kann noch etwa 2-3 Wochen ohne Bezüge überbrücken, dann wirds aber echt eng.

Bitte,was war vor der REHA,welches Arbeitsverhältniss bestand da??

Mfg

Vor der Reha war ich Arbeitslos bzw Krankengeldempfänger. Die Arbeitslosigkeit Bestand etwa 2 Wochen vor Bezug des Krankengelds, da ich schon vor Verlust meines Arbeitsplatzes Krank geschrieben war.

In dem Fall muß man mit dem REHA-Entlassungsbericht,der Ablehnung zur Weiterzahlung des Krankengeldes(mit Begründung,warum?)tatsächlich zur ARGE gehen,da dieses dann in der ARGE Ihren Zuständigkeitsbereich fällt,das ist dann der richtige Weg,denn die müßen gegen die Ablehnung Einspruch einlegen,

Mfg

Vor der Reha war ich Arbeitslos bzw Krankengeldempfänger. Die
Arbeitslosigkeit Bestand etwa 2 Wochen vor Bezug des
Krankengelds, da ich schon vor Verlust meines Arbeitsplatzes
Krank geschrieben war.

Super.
Ich habe aber weder eine Ablehnung zur Weiterzahlung, noch einen Entlassungsbericht. Die Ablehnung der KK basiert nur auf mündlicher Weitergabe bzw. auf die Bescheinigung der Klinik: „Hr. XX war von… bis bei uns“

Über die weiter Arbeitsunfähigkeit entscheidet nicht der Rehabericht sondern der weiterbehandelnde Arzt. Hieran ist die Kasse gebunden, solange der MDK (Medizinischer Dienst) nicht geprüft hat.

Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist die letzte Tätigkeit maßgeblich (Art und Umfang)… kann die noch nicht wieder ausgeübt werden, besteht weiter Arbeitsunfähigkeit. Anders ist das nur, wenn man bereits bei Eintritt der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit (also vor der Reha) arbeitslos war.

Wenn Du kein Geld mehr hast, schreibe das örtlich zuständige Sozialgericht an (muß dir deine Kasse sagen) und bitte um einstweilige Rechtsschutz… das Verfahren sollte in 2 Wochen erledigt sein.

Gruß, Christian

PS.: AOK oder Barmer?

Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig: Sie sind aus der Rehabilitation arbeitsfähig entlassen. Dies muss auch in einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen besprochen worden sein. Danach haben Sie ein Leitungsbild für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ich gehe mal davon aus, dass Sie jung sind -dann wird es auch nicht für eine Erwerbsminderungsrente reichen.Wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind, müssen Sie Widerspruch bei der Rentenversicherung gegen das Ergebnis einlegen. Melden Sie sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit oder haben Sie keinen Anspruch (mehr) auf ALG ? -dann erhalten sie Hartz IV - sofern Bedürftigkeit vorliegt.

Überlegne Sie lieber, was Sie in Zukunft wirklich wollen - Krankengeld ist keine Lösung!!

Hallo, hilfloser1978!

Derzeit ist es mir krankheitsbedingt unmöglich intensiv auf die Frage zu antworten, aber ich würde Krankmeldungen von einem Arzt einreichen und um Vorladung zum MDK bitten um die arbeitsfähigkeit bezw. nicht arbeitsfähigkeit überprüfen zu lassen.
Alles Gute
Schaddie

Wenn sie arbeitsfähig aus der Reha entlassen werden ist dies maßgebend.