Krankengeld -wg. Zahlscheinmängel

Meine KK moniert den vom Arzt asusgefüllten Zahlschein:
in der Rubrik: vorr. weiter arbeitsunfähig bis hatte der Arzt „b.a.w, mindestens bis Ende März 2013“ geschrieben, in einen Zahlschein, der heute 20.02.2013 ausgefüllt wurde. Der SAchbearbeiter meinte, er könne diese Zahlschein nicht zur Auszahlung bringen, weil kein genaues kalendarische Datum drin steht!! Ich weiß ja nicht, wann bei dem Ende März ist , bei mir ist das der 31.03.2013!?
Weiter behauptet es es würde dazu ein BSG-Urteil geben, dass man keine Zahlscheine mit nicht exakt benanntem Datum der weiteren AU auzahlen dürfe? Wer weiß was, stimmt das oder ist das nur eine völlige Schikane!?
Vielen Dank für eine Antwort!

Hallo,
ja das kann stimmen, ohne Datum braucht die KK nicht zahlen, da Sie nicht weiß wie lang genau.
Aber nehmen Sie doch einfach den Schein mit zum Arzt, und lassen ein Datum eintragen, das ist doch kein Problem.
Das heißt dann das alle Seiten befriedigt dind, und Sie bekommen Ihr Geld.
LG
glaub nicht alles

naja, „Ende März“ ist M.E. sehr wohl ein Datum! Ist einfach immer ein riesiger Aufwand, wieder hin und Termin und wieder versenden, Verzögerung der Zahlung; etc.! Aber Danke für die Nachricht!

hallo
kann schon sein das ein genaues atum drin stehn muss
weil ja bis zu dem Datum gezahlt wird
mfg
Erich

Nein, natürlich stimmt das dso nicht:
wenn man z.B. am 25.02 zum Arzt geht und den Zahlschein auffüllt und einreicht mit weiterer Krankschreibung bis Ende März, zahlt die KK ja nur bis zum 25.02.dem Arztbesuchtag! rechtzeitig vor Ende des Folgemonats, z.B.25.03. geht man erneut, erst dann zahlt die KK, nur bis zum 25.03.Arzttermin,also erst bei der ÜBERNÄCHSTEN Zahlung ist es erst relevant, ob Ende des Monats im März der 30.der 31. ist!
Aber egal, in Zukunft pass ich genau auf, was die da reinschreiben und reklamiere es gleich in der Praxis!

Grüße aus MUC
!:

hallo
kann schon sein das ein genaues atum drin stehn muss
weil ja bis zu dem Datum gezahlt wird
mfg
Erich

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.

ja die Frage ist nach 6 Monaten nicht mehr aktuell!