Krankengeldanspruch bei 2 Tätigkeiten

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ich gehe zwei Jobs nach, einen Vollgeschäftigt , der andere auf 400€ Basis.
Nun habe ich mich im 400€ Job verletzt und falle jetzt in beiden Tätigkeiten länger als 6Wochen aus!

Es liegen im beiden Arbeitsverhältnissen schriftliche Verträge vor.

Was für Krankengeld -bzw. Verletzungsgeldansprüche habe ich? Und wie sieht die Höhe des Geldes aus bzw. die Berechnung?

Ich hoffe mir kann jemand helfen… Danke

Da Sie für beide Tätigkeiten arbeitsunfähig sind (also auch für die versicherungspflichtige, welche den Anspruch auf Krankengeld begründet), haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld - allerdings wird der nur aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung berechnet, der 400€ Job wird nicht herangezogen!

  1. KG in der Hauptbeschäftigung - grundsätzlich der letzte abger. Monat vor Beginn der AU

  2. 400 €-Job -grundsätzlich kein Anspruch, da nicht versicherungspflichtig.

  1. KG in der Hauptbeschäftigung - grundsätzlich der letzte
    abger. Monat vor Beginn der AU

  2. 400 €-Job -grundsätzlich kein Anspruch, da nicht
    versicherungspflichtig.

Okay, und für den 400€ Job bekommt man noch Verletztengeld! Weil sich ja der Unfall ereignete.
Habe ich jetzT so erfahren…

Güße