Ich gehe zwei Jobs nach, einen Vollgeschäftigt , der andere auf 400€ Basis.
Nun habe ich mich im 400€ Job verletzt und falle jetzt in beiden Tätigkeiten länger als 6Wochen aus!
Es liegen im beiden Arbeitsverhältnissen schriftliche Verträge vor.
Was für Krankengeld -bzw. Verletzungsgeldansprüche habe ich? Und wie sieht die Höhe des Geldes aus bzw. die Berechnung?
Da Sie für beide Tätigkeiten arbeitsunfähig sind (also auch für die versicherungspflichtige, welche den Anspruch auf Krankengeld begründet), haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld - allerdings wird der nur aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung berechnet, der 400€ Job wird nicht herangezogen!