Hallo muss folgendes noch mal klären:
Person A war im Krankengeldbezug und wurde Mitte januar 2009 ausgesteuert. Die Person hat sich dann beim AA gemeldet und bezog von da an ALG1. Am 23.11.2009 ist person A dann in eine Umschulung durch die DRV gegangen. Ab da Übergangsgeld von der DRV. Jetzt ist Person A schon länger krank, allerdings auf eine Erkrankheit,auf die die Person noch nie Krankgeschrieben war. Heute hat die Person erfahren, das aufgrund der schon längeren AU sind jetzt 4 Wochen, zuviel bei der Umschulung versäumt wurde und die Maßnahme erst mal beendet ist.
So jetzt die Frage:
Hat Person A nun anspruch auf Krankengeld wegen erktankung auf neuer Krankheit?
Der DRV Berater meinte am Telefon, es würde anspruch bestehen , da neuerkrankung. Bräuchte nicht zum AA.
Habe aber trotzdem beim AA vorgesprochen, die meineten dort auch ich könnte mich nicht melden, da ja AU. Wie soll Person A sich jetzt verhalten?
Krankenkasse gab am Telefon nur die Auskunft, wird jetzt geprüft ob anspruch oder nicht. Was passiert wenn die KK nicht zahlt? ich konnte mich ja nicht bei der AA melden da die meinen ich hätte anspruch auf Krankengeld.
Person A weiß nicht weiter.
MFG Vincent
hallo vincent
sehr komplex diese sache.die ämter schieben alles auf die anderen.der fall den ich kenne war so, das der jenige vom arzt krankgeschrieben war und ausgesteuert wurde, da schon ein antrag auf rente bestand u. im widerspruchsrecht bestand,das arbeitsamt ist nach austeuerung von der krankenkasse der nächste anlaufpunkt.in diesem fall war es so das der med.arzt vom arbeitsamt den jenigen wieder für arbeitsfähig erklärt hat. sonst bekommt du kein arbeitslosengeld. so wirr es klingt, es ist so.
hoffe ich konnte weiterhelfen
lg interniy
Hallo, war selbst erkrankt und kann erst jetzt antworten.
Anspruch auf kg besteht, wenn die neue AU noch während der Umschulungsmassnahme begonnen. hat.
Grüsse
Hans-Jürgen
Hallo, ja das hat sie. AU seit 16.02.2010 bis jetzt durchweg. davor schon mal vom 01.01.2010 für 2 wochen.Ende der Umschulungsmaßnahme 28.02.2010.
Also besteht Anspruch von Krankengeld,habe ich richtig verstanden?? Und wie wird das Krankengeld errechnet?? Übergangsgeld wurde nach meinem Letzten Arbeitsentgeld von März 2008 errechnet.
Hallo,
nach meiner Auffassung besteht Anspruch auf KG. DAs KG wird aus Entgelt berechnet, aus dem auch das Übergangsgeld berechnet wurde. Das Entgelt wird jedoch jährlich um 01.07. dynamisiert.
Grüsse
Hans-juergen
Hallo, ja nach dem was ich so gegoogelt habe auch. Es ist ja auch so, da die Agentur für arbeit auch so denkt,will die meine arbeitslosmeldung auch nicht annehmen,bzw. konnte ich keine machen. Wenn jetzt die kassen aber aus welchen gründen auch immer kommt und sagt es gibt kein geld,was dann?? rückwirgend zahlt ja keiner.
MFG Vincent
Hallo,
gehe davon aus, dass die kasse zahlt. Wenn ein negativer mündlicher Bescheid kommt, auf einen schriftl. Bescheid bestehen und direkt Widerspruch einlegen.
Grüsse
Jürgen