Krankengeldanspruch Ja oder nein

Hallo muss folgendes noch mal klären:
Person A war im Krankengeldbezug und wurde Mitte januar 2009 ausgesteuert. Die Person hat sich dann beim AA gemeldet und bezog von da an ALG1. Am 23.11.2009 ist person A dann in eine Umschulung durch die DRV gegangen. Ab da Übergangsgeld von der DRV. Jetzt ist Person A schon länger krank, allerdings auf eine Erkrankheit,auf die die Person noch nie Krankgeschrieben war. Heute hat die Person erfahren, das aufgrund der schon längeren AU sind jetzt 4 Wochen, zuviel bei der Umschulung versäumt wurde und die Maßnahme erst mal beendet ist.
So jetzt die Frage:
Hat Person A nun anspruch auf Krankengeld wegen erktankung auf neuer Krankheit?
Der DRV Berater meinte am Telefon, es würde anspruch bestehen , da neuerkrankung. Bräuchte nicht zum AA.
Habe aber trotzdem beim AA vorgesprochen, die meineten dort auch ich könnte mich nicht melden, da ja AU. Wie soll Person A sich jetzt verhalten?
Krankenkasse gab am Telefon nur die Auskunft, wird jetzt geprüft ob anspruch oder nicht. Was passiert wenn die KK nicht zahlt? ich konnte mich ja nicht bei der AA melden da die meinen ich hätte anspruch auf Krankengeld.

Person A weiß nicht weiter.

MFG Vincent

Hallo,
wenn es sich tatsächlich um eine neue Erkrankung handelt, also keine, die bereits im vorhergehenden Fall, der zum Leistungsende geführt hatte, enthalten ist, dann besteht ab dem Tag, an dem die Reha-Massnahme des RV-Trägers als abgebrochen gilt Anspruch auf Krankengeld, und zwar in Höhe der Leistung (ALG), die auch der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde lag.
Gruß
Czauderna

Hallo, ok das hört sich schonmal gut an. Nur wurde das Übergangsgeld für die dauer der Umschulung nicht vom vorher bezogenen ALG 1 berechnet, sondern nach dem letzten einkommen. Wie wird dann das Krankengeld berechnet??

MFG Vincent