Krankengeldanspruch: Wieviel bekomme ich?

Ok ich hab schon mehrfach diese Frage im Netz gefunden, jedoch finde ich keine Antwort bezüglich meiner Situation dazu.

Also komm ich mal aufs wesentliche. Ich hab ein Beschäftigungsverhältniss von 1 Monat bei einer Zeitarbeitsfirma gehabt. War 3 Tage krank gewesen und musste einen Antrag bei meiner Krankenkasse (AOK) stellen. Ich hatte ein Buttoentgeld von 7,79/Stunde bei einer vertraglich festgesetzen Arbeitswoche von 35 Stunden!

Nun meine Frage: Wieviel Geld bekomme ich für meine 3 krankheitstage, wie wird das berechnet?

Ich habe nur mal grob versucht es mir selbst auszurechnen, dabei habe ich folgende Formel verwendet:

7(Std/Tag die ich bezahlt bekomme)*3(Krankheitstage)*7,79(Stundenlohn)/100*70(70% vom Brutto)= 114,51 Euro

Passt das oder habe ich irgendwas falsch berechnet bzw vergessen zu berücksichtigen?

Vielen Dank im vorraus

Nun meine Frage: Wieviel Geld bekomme ich für meine 3
krankheitstage,

0,nix.

wie wird das berechnet?

Ein Lohnfortzahlungsanspruch besteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestanden hat. Und Krankengeld von der Kasse gibt es erst nach 6 Wochen Krankschreibung.
Evtl. gibt es für Dich Sonder- Regelungen (Tarifvertrag etc.).

Vielen Dank im vorraus

Gern geschehen.

P.S.: Ich bin auf dem Gebiet der Versicherungen nicht so die Expertin. Wenn ein selbsternannter Experte meint, daß ich Unsinn gepostet habe, lasse ich mich gern korrigieren :wink:.

Hallo,
ja, das könnte so stimmen, wenn der Arbeitsvertrag von vorne herein befristet abgeschlossen wurde, im anderen Fall hätte die Kasse zahlen müssen - da es noch keinen maßgebenden Lohnzahlungszeitraum gibt (Monat bzw. Abrechnungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit)
wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn in der Beschäftigung Sozialversicherungspflicht besteht/bestand, wird der Verdienst vom Beschäftigungsbeginn bis zum Tag vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zugrunde gelegt.

Der Brutooverdienst für diese Zeit wird durch die entsprechenden Arbeitsstunden geteilt und dann mit der vereinbarten Wochenstundenzahl multipliziert und dann durch 7 dividiert. Dieses Ergebnis wird mit 70% multipliziert.
Die gesamt Berechnung (ohne die 70%) wird dann nur für den Nettoverdienst wiederholt.

Der niedrigere Wert von beiden ist das Brutto-Krankengeld.

Davon werden noch Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bgezogen.

§ 47 SGB V

Gruß

RHW