ist bekannt das die krankenkassen sparen müssen, aber muss das auf kosten der versicherten sein.
es wurde krankengeld vom 06.05.2010 bis 15.09.2011 bezogen. psychische erkrankung
danach wurde die arbeit wieder aufgenommen mit normaler lohnfortzahlung. danach waren kleine wehwechen wegen schnupfen etc. im oktober 2012 bestand eine au wegen schwindel, wobei 10 tage im krankenhaus verbracht wurden. lt kranken kasse 04.10-12.12 anspruch auf krankengeld,wobei die au 6 wochen war.es erfolgte jedoch keine auszahlung von krankengeld. es wurde das gehalt weiter gezahlt. wieso wird dieser zeitraum angerechnet. ( diagnose vom krankenhaus war keine organische ursachen sondern psychisch bedingt)
erkrankung am 21.01.13 diagnose durch hausarzt, depression. 2 wochen krank
an facharzt gewandt der eine weitere au bis zum 07.03.2013 ausstellte.
krankenkasse ist der meinung das kein anspruch besteht und beruht sich auf § 48 BGB V
der ihnalt wird so verstanden das eine ZAHLUNG für 78 wochen erfolgen muss.
krankenkasse zahlt aber nicht.
wer ist nun im recht??
wäre nett wenn es durch irgendewelche § gebründet werden kann.
gruß
nina