Krankengeldberechnung

Hallo wer-weiss-was Mitglieder,

ich habe mal eine wichtige Frage an euch zum Thema Krankengeldberechnung ! Kann mir jemand von euch sagen
ob das Krankengeld vom gesetzlichen Nettolohn der auf der
Gehaltsabrechnung angegeben worden ist oder von dem
Auszahlungsbetrag nach Abzug der Sonstigen Sozialbeiträge
 berechnet wird. Ein Beispiel hierzu:

Bruttoarbeitsentgelt:                  3.800 EURO

gesetzliches Nettoarbeitsentgelt: 2.830 EURO
nach Abzug von Lohnsteuer/Rentenversicherung/
Arbeitslosenversicherung/Soli

Abzug der Sozialbeiträge
freiwillig versichert)
Abzug wird bei freiwillig Versicherten erst
nach dem gesetzlichen Nettoarbeitsentgelt
abgerechnet !
(Krankenkasse + Pflegeversicherung
Arbeitnehmeranteil+Arbeitgeberanteil     530 EURO

Auszahlungsbetrag                      2.500 EURO

Die letzten Monate hat meine Krankenkasse als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld das gesetzliche Nettoentgelt (2.830 EURO)
genommen. Zum Jahresabschluss schreibt mir jetzt die Krankenkasse
das diese Berechnung die ganze Zeit falsch gewesen ist und die
richtige Berechnungsgrundlage der Auszahlungsbetrag (2.500 EURO)
wäre und fordert nun für die letzten Monate die Überzahlung von mir
zurück ! Deshalb brauche ich dringend eine Hilfe von euch, ob diese Aussage der Krankenkasse richtig ist, oder ob mich die Krankenkasse
austricksen will ! Ich hoffe das jemand auch schon mal diesen Fall hatte und mir schnell eine Antwort geben kann !

ROYCE

Berechnung der Versorgungslücke für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:

Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie 70% Ihres Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90% Ihres Nettoeinkommens an
Krankengeld gezahlt. Von diesem Krankengeld werden jedoch Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Dies sind zurzeit 12,45%. Teilt man dieses Ergebnis durch 30 und rundet auf volle 5 Euro
auf, so erhält man den persönlich benötigten täglichen Bedarf, um den Einkommensausfall täglich auszugleichen.

Das Krankengeld, das maximal von der gesetzlichen Krankenkasse nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wird kann
höchstens 2.206,26 € betragen.

Grüsse
A.

Hallo,
zur Berechnung wurde ja bereits eine Antwort gegeben - wichtig wäre noch der Hinweis dass Sonderzahlungen (weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate (auch ggf. von anderen Arbeitgebern) in die Krankengeldberechnung einfliessen müssen.
Eine Rückforderung der Krankenkasse kann nicht einfach so erfolgen-
Es wurde mit der Krankengeldmitteilung seinerzeit ein schriftlicher
Verwaltungsakt erlassen, der nicht einfach so rückwirkend aufgehoben werden kann - allenfalls für die Zukunft.
Nur wenn die Überzahlung aufgrund falscher Angaben, fehlender Mitwirkung oder bei gravierenden Differenzen zwischen Netto und
Krankengeldhöhe (was vom Versicherten hätte bemerkt werden müssen)
kann u.U. auch rückwirkend Krankengeld zurückgefordert werden.
Also, gegen den Rückforderungsbescheid würde ich Widerspruch einlegen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

es ist auch vorher so gewesen, das die Krankenkasse einen Betrag von
2206,26 Euro gezahlt hat (diese Zahlung bezog sich laut Krankenkasse
auch auf das gesetzliche Netto von 2830 Euro. Jetzt widerruft die Krankenkasse ihre Aussage und gewährt jetzt nur noch das Krankengeld von 1969,86 Euro auf den Auszahlungbetrag von 2500 Euro der auf der Gehaltsabrechnung steht (Auszahlungsbetrag = gesetzliches Netto - freiwilligen Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherungsbeitrag). Ich habe das böse Gefühl das die Krankenkasse mich mit dieser Aussage über den Tisch ziehen will und zu unrecht eine Rückzahlung pro Monat von 236,40 Euro verlangt (Gesamtrückforderung = 945,60 Euro !!!)
Es kann doch nicht sein, das eine zuvor gemachte Zusage jetzt widerrufen wird und das gezahlte Krankengeld zurückverlangt wird !
Wer kann mir zu dieser Situation etwas sagen und mir helfen ?

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Hallo,

es ist auch vorher so gewesen, das die Krankenkasse einen Betrag von
2206,26 Euro gezahlt hat (diese Zahlung bezog sich laut Krankenkasse
auch auf das gesetzliche Netto von 2830 Euro. Jetzt widerruft die Krankenkasse ihre Aussage und gewährt jetzt nur noch das Krankengeld von 1969,86 Euro auf den Auszahlungbetrag von 2500 Euro der auf der Gehaltsabrechnung steht (Auszahlungsbetrag = gesetzliches Netto - freiwilligen Krankenkassenbeitrag/Pflegeversicherungsbeitrag). Ich habe das böse Gefühl das die Krankenkasse mich mit dieser Aussage über den Tisch ziehen will und zu unrecht eine Rückzahlung pro Monat von 236,40 Euro verlangt (Gesamtrückforderung = 945,60 Euro !!!)
Es kann doch nicht sein, das eine zuvor gemachte Zusage jetzt widerrufen wird und das gezahlte Krankengeld zurückverlangt wird !
Wer kann mir zu dieser Situation etwas sagen und mir helfen ?

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Wer kann mir zu dieser Situation etwas sagen und mir helfen
?:Berechnung der Versorgungslücke für gesetzlich versicherte

Hallo,
die Berechnungsweise wurde ja genannt, insofern ist die Frage wer helfen kann schwierig.
Eine KK macht nicht einfach was, sondern begründet den Sachverhalt meist in dem Schreiben. An Deiner Stelle würde ich den Schritt auf die KK machen und um Klärung des Sachverhaltes bitten. Danach kann man weiteres entscheiden.
Grüsse
A.

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