Hallo,
wie wird das Krankengeld berechnet?
Ein Einkommen von 1240€ Brutto.
1040€ Normalbrutto.
200€ Nachtzuschlag.
Es ergab einen Betrag von 630€ des Krankengeldes.
Wird das mit der Nachtarbeit gar nicht berechnet?
Gruß
Hallo,
wie wird das Krankengeld berechnet?
Ein Einkommen von 1240€ Brutto.
1040€ Normalbrutto.
200€ Nachtzuschlag.
Es ergab einen Betrag von 630€ des Krankengeldes.
Wird das mit der Nachtarbeit gar nicht berechnet?
Gruß
Hallo energie.
Dein Arbeitgeber hat die Bescheinigung für die Entgeltersatzleitung an Deine zuständige Krankenkasse auszufüllen;
darin wird Dein Bruttoentgelt, sowie Dein Nettoentgelt der letzten drei Monate bescheinigt, weiterhin steuerfreie Zuschläge, wie z. B. Dein Nachtzuschlag. Sofern Du Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld erhältst, muß auch dieses bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Die Krankenkasse zahlt wahlweise 60% Deines Bruttoentgeltes oder 90% Deines Nettoentgeltes. Die für die Krankasse günstigere Zahlweise ist obliegt der Krankenkasse.
Beispiel: Bruttoentgelt August - Oktober € 3720,- / 92 (Kalendertage der letzten drei Monate) = € 40,43
Analog berechnest Du den Nettosatz, wenn Du Dein Nettogehalt zu Grunde legst.
Der Satz von € € 40,43 wird mit den TAgen des Zeitraumes multipliziert.
Sofern Du Weihnachts-und/oder Urlaubsgeld erhalten hast, addierst Du die Summe und teilst diese durch 365 TAge. Der daraus resultierende Betrag wird dem Bruttoentgelt hinzugerechnet (pro Tag der Entgeltersatzleistung.) Bitte beachte bei der Nettoermittlung, dass Du hier die Nettoeinmalzahlung zu Grunde legst.
Alternativ sind die jeweiligen Ansprechpartner bei den Krankenkassen sehr zuvorkommend und würden Dir die Berechnungsmethode bei einem Anruf sicher auch telefonisch erläutern.
Viele Grüße
Melanie
Hallo,
Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des Regelentgelts. Es darf jedoch bei Arbeitnehmern 90 v.H. des entgangenen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Das der Krankengeldberechnung zu Grunde liegende tägliche Bruttoarbeitsentgelt (Regelentgelt) ist um 1/360 der in den letzten 12 Kalendermonaten vor Eintritt der AU beitragspflichtig gewesenen Einmalzahlungen zu erhöhen.
Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des so ermittelten kumulierten kalendertäglichen Regelentgeltes. Zugleich darf das Krankengeld jedoch 90 v. H. des ebenfalls kumulierten Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen. Zur Ermittlung des kumulierten Nettoentgeltes ist das im Bemessungszeitraum erzielte laufende tägliche Nettoarbeitsentgelt ebenfalls um 1/360 der in den letzten 12 Monaten beitragspflichtig gewesenen Einmalzahlungen in dem Verhältnis zu erhöhen, das dem Verhältnis zwischen dem täglichen Brutto- und Nettoentgelt entspricht.
Damit durch die Berechnung der laufenden Lohnersatzleistung die wirtschaftliche Situation des Versicherten nicht verzerrt oder dieser gar besser gestellt wird, als er ohne Arbeitsunfähigkeit stünde, darf das so erhöhte Krankengeld insgesamt den Betrag des täglichen Nettoarbeitsentgelts (ohne Einmalzahlungen) nicht überschreiten.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Die Krankenkasse zahlt wahlweise 60% Deines Bruttoentgeltes
oder 90% Deines Nettoentgeltes. Die für die Krankasse
günstigere Zahlweise ist obliegt der Krankenkasse.
woher hast Du diese Kenntnis - ich lerne immer gerne dazu.
Gruß
Czauderna