Krankengeldberechnung mit / ohne Nachtzuschlägen?

Moin,

eine Person die -Ausschließlich- Nachts arbeitet war 6Monate durchgehend Krank geschrieben. Der Arbeitgeber hat nach 4(!)Monaten endlich die Entgeltbescheinigung der Krankenkasse übermittelt ohne die Steuerfreien Nachtzuschläge mit aufzulisten. Der AN verdient dadurch auf dem Papier rund 30% weniger.

Daher die Frage werden bei der Krankengeldberechnung die Steuerfreien Zuschläge mit eingerechnet, oder wären diese ohnehin uninteressant für die Krankenkasse?

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html

Für Krankengeld zählt nur Entgelt, „…soweit es der Beitragsberechnung unterliegt“.

Die Zuschläge sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei und damit für das Krankengeld irrelevant, da man dafür keine Beiträge abführt und somit daraus auch keine Leistungen erwachsen.

VG
EK