Hallo,
nach ALG 1-Bezug befristeter Arbeitsvertrag für 2 Wochen. Nach 4 Tage erkrankt Arbeitnehmer (AN). Da der AG für den AN erst nach 4 Wochen Tätigkeit LFZ zahlen muss, bekommt der erkrankte AN Krankengeld.
Wie wird dieses KG berechnet? Nach dem Monats-Arbeitsentgelt, dass für 4 Wochen gezahlt worden wäre (täglicher Satz für 14 Tage)
oder wird ALG1 mit einbezogen, da der AN ja nur 2 Wochen Anspruch auf Arbeitsentgelt aus seiner Tätigkeit hat. Also wenn der AN z.B. im Monat 23 Tage ALG1, danach 4 Tage Arbeitsentgelt und 3 Tage KG bekäme.
Hoffentlich klingt es komplizierter, als es ist.
Danke für Tipps