Krankengeldberechnung nach ALG1

Hallo,
nach ALG 1-Bezug befristeter Arbeitsvertrag für 2 Wochen. Nach 4 Tage erkrankt Arbeitnehmer (AN). Da der AG für den AN erst nach 4 Wochen Tätigkeit LFZ zahlen muss, bekommt der erkrankte AN Krankengeld.

Wie wird dieses KG berechnet? Nach dem Monats-Arbeitsentgelt, dass für 4 Wochen gezahlt worden wäre (täglicher Satz für 14 Tage)

oder wird ALG1 mit einbezogen, da der AN ja nur 2 Wochen Anspruch auf Arbeitsentgelt aus seiner Tätigkeit hat. Also wenn der AN z.B. im Monat 23 Tage ALG1, danach 4 Tage Arbeitsentgelt und 3 Tage KG bekäme.

Hoffentlich klingt es komplizierter, als es ist.

Danke für Tipps

Hallo,

wenn im Arbeitsvertrag ein festes Monatsgehalt vereinbart wurde, nimmt man davon ein Dreißigstel als Ausgangswertt für die Krankengeldberechnung.

Sonst nimmt man den Verdienst der ersten 4 Tage und rechnet dann über den Stundenlohn einen durchschnittlichen Verdienst pro Kalendertag aus. Bei Überstunden gelten besondere Regelungen.

Die Höhe des früheren Alg hat für die Krankengeldberechnung keine Bedeutung mehr.

Die Grundlagen der Krankengeldberechnung sind in § 47 SGB V beschrieben.

Gruß

RHW