Hallo,
ich würde gerne wissen, ob bei der Berechnung des Krankengeldes, das von der Kasse bezahlt wird, Schichtzuschläge für Nachtschicht und Feiertagsarbeit berücksichtigt werden.
Eine Freundin von mir hat ein Netto von 1700,- € inkl. Zuschlägen bei einem festen Brutto von 2002,- € (ohne Zuschläge), bekommt aber nur um die 1100,- € Krankengeld. Ich finde das ziemlich wenig.
mfg
noemo
Hi. Schon bei wikipedia nachgeschaut??
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld
Gruß, David
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Danke für den Link. Ich blicke da aber nicht so ganz durch. Da hab ich auch nirgendwo was von Schichtzulagen gefunden. Wenn die Zulagen berücksichtigt werden, wäre es auf jeden Fall zu wenig, wenn ich mir die Beispielrechnungen ansehe. Falls aber nicht, wäre es ok.
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Hallo,
bei der Krankengeldberechnung werden grundsätzlich alle
Einnahmen herangezogen für die auch Krankenversicherungsbeiträge
gezahlt werden und die „regelmäßig“, also an mindestens zwei Monaten
vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit angefallen sind.
Beispiel: Arbeitsunfähig ab 15.10.2006 - massgebender Zeitraum
wären dann Jul, August und September 2006 - wenn in mindestens
zwei Monaten zusätzliche beitragspflichtige Einnahmen geflossen sind, werden diese auch für die Krankengeldberechnung herangezogen.
Gruss
Czauderna