Krankengeldberechung-Einmalzahlungen

Servus, jemand bekommt KG(Krankengeld). Krankheitseintritt war der Monat Januar 2011, er hatte vorher nur 5 Monate gearbeitet(August- Dez. 2010). Es gab zwei Einmalzahlungen, im November (nur) 5/12 Weihnachtsgeld und im Dezember eine Leistungsprämie.

Die Frage ist wie man das bei der Krankengeldberechnung mit einbezieht. Müsste man das „5/12 Weihnachtsgeld“ auf 12 Monate/360Tage beziehen(dann wäre es aber viel weniger)?

Und wie wäre das bei der Einmalzahlung leistungsprämie?

Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße, Ralf

Hallo,

Servus, jemand bekommt KG(Krankengeld). Krankheitseintritt war
der Monat Januar 2011, er hatte vorher nur 5 Monate
gearbeitet(August- Dez. 2010). Es gab zwei Einmalzahlungen, im
November (nur) 5/12 Weihnachtsgeld und im Dezember eine
Leistungsprämie.

Die Frage ist wie man das bei der Krankengeldberechnung mit
einbezieht. Müsste man das „5/12 Weihnachtsgeld“ auf 12
Monate/360Tage beziehen(dann wäre es aber viel weniger)?

Allgemein wäre eher davon auszugehen, das Krankengeld sich auf Basis des monatlichen Grundlohnes berechnet.

Damit dürfte Weihnachtsgeld als Sonderzahlung schon mal außen vor sein, da es ja eine einmalige Zahlung war, die in dem Fall nach Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet wurde.

Und wie wäre das bei der Einmalzahlung leistungsprämie?

Das wäre vermutlich genauso zu betrachten, denn honorierbare Leistung könnte man halt nur am Arbeitsplatz erbringen.

Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße, Ralf

mfg

nutzlos

Guten Abend,

Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt. Die Einmalzahlung wird auf 360 Tage verteilt und das Ergebnis wird dann dem Regelentgelt aufgeschlagen.

Festgelegt im § 47(2)SGB V
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/47.html

Zitat: (…)Für die Berechnung des Regelentgelts ist der dreihundertsechzigste Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts, das in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach § 23a des Vierten Buches der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat, dem nach Satz 1 bis 5 berechneten Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.

Gruß
MG

richtig, und davon wird dann das Krankengeld berechnet. Aber zusätzlich wird dieses begrenzt auf maximal 90% des Netto mit Einmalzahlungen und 100% des Netto ohne Einmalzahlungen (das könnte hier bei 2 Einmalzahlungen in 5 Monaten durchaus greifen). Steht in $47 SGB V.