Krankengeldbezug

Mein Mann ist vor vier Jahren schwer erkrankt. Nach Odysse von Arzt zu Arzt und Klinik zu Klinik ist sein Rentenantrag abgelehnt worden. Wir haben dagegen Einspruch eigelegt. Die Ärztin der Rentenversicherung hat allerdings schwere psychische Probleme diagnostiziert, die dringend einer Behandlung bedürfen. Das Problem ist nur, dass mein Mann dieses Jahr keinen Termin bei einem Psychologen bekommt. Er bekommt allerdings nur noch dieses Jahr Übergangsgeld vom Arbeitsamt. Wenn er erst im nächsten Jahr von einem Psychologen krank geschrieben wird, bekommt er dann trotzdem Krankengeld, auch wenn er keine Sozialleistungen mehr erhält- Hartz 4 bekommt er nicht, da ich berufstätig bin und zuviel verdiene?
Er war trotz vieler Krankheiten noch nie wegen der Psyche krankgeschrieben, es handelt sich um eine neu festgestellte Krankheit.

Hallo,
der Einspruch bei einem Rentenantrag ist leider immer wieder bei jedem das selbe.
Da eine sehr schwere Krankheit bei Ihrem Mann noch Diagnostizierung wurde, ist die Rente eine sehr gute Lösung, da es sie immer erst auf Zeit…2 Jahre…gibt.
Ein Psychologisches Gutachten wird das dann auch Bescheinigen. Drängen Sie auf so ein Gutachten bei dem Rententräger. Er wird wohl kein Geld mehr bekommen, so wie ich es lese, deshalb ist es wichtig so ein Psychologisches Gutachten zu machen.
Geht er denn in der zwischen Zeit wieder arbeiten.
Ich meine die Zeit von jetzt bis zum Arzt Termin?
Denn nur wenn man zwischen durch arbeiten geht, steht einem auch wieder Krankengeld auf eine neue Krankheit zu. Ansonsten werden die Kassen sich weigern, womit Sie auch durch kommen werden.
Viel Glück.
LG
glaub nicht alles

Hallo,

nach meiner Kenntnis schreibt der Psychologe auch nicht krank. Ihr Mann sollte jetzt tätig werden und
zu einem Neurologen/Psychiater gehen. Dieser wird Ihren
Mann hoffentlich krank schreiben. Mit diesem ist auch
zu klären, wie eine ambulante Psychotherapie erfolgen
soll. Ich empfehle außerdem den Beitritt in der VDK
(Jahresbeitrag EUR 54,00).

Mit freundlichen Grüßen

D. M.

Hallo rubberduck5,

ich würde Euch Empfehlen den sozialen Dienst eurer Stadt einzuschalten.
Normaler Weise zahlt das Arbeitsamt oder Arge, aber wenn der ALG Empfänger krank ist, dann steht er ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Dann schaut mal § 25 SGB II, und § 44 SGB V
Desweiteren gibt es noch die Möglichkeit einen Reha-Antrag zu stellen.
Das heißt:
Liegen die medizinischen Voraussetzungen des § 51 SGB V vor?
Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet/gemindert?

Alles gute