Krankengeldbezug der Krankenkasse andere AUBs schicken ist das nötig?

Hallo,

ich bin seit Juni im krankengeldbezug, meine Arztin schreibt mich seitdem krank.

Da ich ganz neu noch zusätzlich beim Orthopäden in Behandlung bin wegen meinem Rücken. Habe ich einige Fragen:

Was ist also wenn Menschen nicht nur an einer Sache erkrankt sind und Krankengeld beziehen. Muss man auch von den anderen Erkrankungen anderer Ärzte auch die Aub gleichzeitig abgeben.

Bitte nicht falsch verstehen ich denke oder möchte nicht doppelt dreifach Krankengeld beziehen.

Das ist nicht meine Absicht nur bin ich körperlich und seelisch in einer mieses Verfassung.

Sollte die Krankenkasse auch vom Orthopäden eine AUB bekommen oder würde das alles durcheinander bringen?

Eine Freundin meinte ich solle das tun den die kk soll alles über meine Gesundheit informiert bekommen. Ich sollte jede AUB auch bei der Krankenkasse abgeben.

Danke für die Antworten

Das tut sie auch über die Rechnungen des Orthopäden. Aber warum fragst du nicht bei der Krankenkasse, wie sie es gern hätten? Das wäre doch am einfachsten.

Gute Besserung!

Hallo,

eine zweite AUB würde in der Tat evtl. für Verwirrung sorgen. es reicht völlig aus, wenn weiterhin ein Grund für die AU bescheinigt wird.

@Christa: das hier

ist ein Irrglauben. Die KK bekommt lediglich eine Sammelabrechnung der KV, die nicht nach Patient und schon gar nicht nach Diagnose unterteilt ist, wenn es sich um eine gesetzliche KK handelt.

&tschüß
Wolfgang

Interessant. Dann frage ich mich, warum mein Mann ausgerechnet gestern einen Brief von der Krankenkasse erhalten hat, in dem er gebeten wird, die näheren Umstände seines Unfalls zu erläutern. Darin steht wörtlich: „Sie wurden am … medizinisch versorgt. Aufgrund der Diagnose vermuten wir, dass Sie einen Unfall hatten.“

Es ist im übrigen eine gesetzliche Krankenkasse.

Hallo,
ja, wenn der Facharzt das auch so sieht, kann er natürlich auch eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Ich hatte solche Fälle in der Praxis sehr,sehr selten. In der Regel ist es aber so, dass in solchen Fällen der Erstbehandler, also meist der Hausarzt die Bescheinigungen ausstellt und dann auch die entsprechende ICD. des Facharztes übernimmt. Das setzt aber voraus, dass der Hausarzt von der Behandlung beim Facharzt weiß und auch einen entsprechenden Facharztbericht erhalten hat.
@Christa - alle Unterlagen, die wir als Kasse enthalten, aus denen eine (vermutlliche) Unfalldiagnose hervorgeht ( z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhausaufnahmen, Arztanfragen, Verordnungen) werden selektiert und dann kommt es zu solchen Anfragen bei den Versicherten. Da kann sehr viel Geld im Spiel sein, dass die Kasse sich wiederholen bzw. gleich sparen kann (Arbeitsunfälle und/oder Beteiligung Dritter mit Haftpflichtversicherung (Teilungsabkommen).
Gruss
Czauderna

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