Hallo,
welches Krankengeld ist hier gemeint. Wohl das aus der GKV und für freiwillig versicherte Selbständige, bei denen der KG-Anspruch erst ab der 7. Woche entsteht. Wenn es sich um eine neue Arbeitsunfähigkeit handelt, dann beginnen auch die sechs Wochen neu zu laufen.
Bei Arbeitnehmern, bei denen kein erneuter Lohnfortzahlungsanspruch entsteht, wird das Krankengeld dagegen sofort wieder gezahlt.