mag ja ne blöde Frage sein, aber ich weiss es in der Tat nicht.
Ein Auszubildender würde über 6 Wochen erkranken. Würde er aus der Entgeltfortzahlung fallen? Mit anderen Worten: gilt für ihn auch das Entgeltfortzahlungsgesetzt und er würde Krankengeld beziehen???
Ein Auszubildender würde über 6 Wochen erkranken. Würde er aus
der Entgeltfortzahlung fallen? Mit anderen Worten: gilt für
ihn auch das Entgeltfortzahlungsgesetzt und er würde
Krankengeld beziehen???
Mag sein, dass andere mehr wissen, aber §1(2) EntgFG:
Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
wenn wir hier von der Absicherung über die 6. Woche hinaus reden, ist das EFZG zwar auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar, es entstehen aber bei einer durchgehenden Erkrankung keine Ansprüche auf Entgeltfortzahlung mehr.