Krankengeldbezug, jetzt neuen Job gefunden

Ich bin momentan wegen Erschöpfung krankgeschrieben, bin derzeit schon im Krankengeldbezug. Bin noch in ungekündigter Stellung. Mein Arzt hat mich auch geraten selbst zu kündigen, da diese Arbeit mir nicht mehr zu zumuten wäre. Nun hatte ich heute ein Vorstellungsgespräch, ich könnte eine neue Stelle antreten, allerdings erst zum 01.11. das dies eine Neueröffnung in meiner Nähe wäre. Ich müßte dann zum 30.09. kündigen (4 Wochen Frist). Die Kündigungsfrist kann ich aus gesundheitl. Gründen nicht einhalten. Sollte ich mich jetzt so lange krankschreiben lassen, oder sollte ich selbst kündigen und zum Arbeitsamt gehen für die 3 Monate bis Nov.?
Bitte nicht denken das ich arbeitsfaul bin, nur kann ich meinen jetzigen Job nicht bis Nov. ausüben.
LG, Meli

Hallo Meli,
das klingt nicht direkt wie eine Frage medizinischen Inhaltes, sondern wie eine für einen Arbeits- oder Sozialrechtler, also kann ich dir leider keine Antwort darauf geben. Sei froh über deinen großzügig krankschreibenden Arzt und besprich das Problem vielleicht besser mit ihm, wenn er dich bis November krank schreibt, bist du wahrscheinlich finanziell besser dran, als wenn du beim Arbeitsamt gegen eine Sperrfrist Einspruch einlegen müsstest. Aber das ist nur eine Vermutung.
Tut mir leid, dass ich nichts verbindliches sagen kann und wünsche alles Gute.
LG
Blacky

Wenn du selbst kündigen willst aus gesundheitlichen Gründen macht dir das Amt einen Strich durch die Rechnung.
Du musst zum AA gehen, Situation schildern. Diese überweisen dich in der Regel zum Ärztlichen Dienst (die achten auf alles, selbst wie du dir die Schuhe zubindest…und ich übertreibe nicht. der Entscheidet dann, inwieweit du Arbeitstauglich bist. Schreiben von deinem Hausartz oder Spezialisten interessiert die nicht. Es kommt immer die Überweisung zum Ärztlichen Dienst.
Die Sache mit dem Ärztlichen Dienst nagt aber an den Nerven…
Mein Tipp:
Geh zu deinem Chef, in bitten dich sofort zu kündigen. Dann hast du Anspruch auf ALG1 (bzw keine Sperrfrist) und kannst dich erholen. Aber darauf achten, dass in der Kündigung nicht vermerkt ist, dass „In beidseitigen Einverständnis“ gekündigt wird.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!

Alles Gute

Hallo Mella,

ich glaube nicht, dass es gut ist jetzt selber zu kündigen, da das Arbeitsamt dir eine 3 Sperrfrist verhängt (gesetzl. geregelt).
Wenn du einen guten Arzt hast, der deine Situation kennt und dich unterstützt, wird dich auf jeden Fall weiter krankschreiben. Dein Arbeitgeber kann dich in dieser Zeit auch kündigen, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht. D.H Es muss zunächst eine negative Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes vorliegen. Sollte er die Kündigung aussprechen so hast du ein Anrecht auf ALG 1.

Vlg,
maritim

Sorry, der Chef ist im Urlaub; kannst aber mal auf der Seite http://www.arbeit-job-karriere.de schauen, vielleicht findest du da eine Antwort.
Gute Besserung und viel Erfolg!
wolfi

Hallo,
Sie können mit einem Attest des Arztes sich beim Arbeitamt melden. Sprechen Sie vorab mit dem Arbeitsamt, damit Sie keine Sperre erhalten.

Hallo, also sobald Du selber kündigst hast Du 3 Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, ist nun mal so… evtl geht es aber wenn Du mit Deinem momentanen Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag machst, aus gesundheitlichen Gründen, somit könntest Du der Sperre des Arbeitsamtes aus dem Wege gehen, oder halt was natürlich blöd klingt noch bis 30.09 krank geschrieben und dann kündigen zum 31.10, Postweg beachten also sollte die Kündigung spätestens am 30.09 beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen. Andere Mittel und Wege gibt es normal nicht, ausser selber kündigen mit ärztlichem Attest( damit die Kündigung begründet ist) für den momentanen Job( aber vorher beim A-Amt informieren zwecks Sperre (am besten anonym nachfragen), denn es ist nun mal so wenn der Arbeitnehmer kündigt hat man 3 Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, anders wenn der Arbeitgeber kündigt, oder evtl bei Aufhebungsvertrag, bei selber kündigen dann höchstens noch so das keine Unterbrechung zum neuen Job entsteht das man nicht angewiesen ist auf ALG.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen…
Viel Erfolg und alles Gute… vor allem viel Gesundheit. Gruß…

Hallo,

ich würde nicht selbst kündigen, da Sie sonst vom Arbeitsamt eine Sperrzeit erhalten und somit kein Arbeitslosegeld.Ich würde mich länger krank schfreiben lassen.

Grtüsse

Jürgen

Hallo,

da kann ich Dir leider nicht helfen. Tut mir leid.

LG

wie ist denn die sache ausgegangen ?