Hallo,
wenn der Arbeitgeber eine Zuzahlung zum Krankengeld leistet z.B. bis zu seinem vorherigen Nettoentgelt - wird dann diese Zuzahlung auf das Krankengeld angerechnet und dieses dann gekürzt?
Danke für die Antwort 
Hallo,
wenn der Arbeitgeber eine Zuzahlung zum Krankengeld leistet z.B. bis zu seinem vorherigen Nettoentgelt - wird dann diese Zuzahlung auf das Krankengeld angerechnet und dieses dann gekürzt?
Danke für die Antwort 
Hallo,
nein, wird es nicht Zuzahlungen des Arbeitgebers zum Krankengeld bis zum
tatsächlichen Netto-Entgelt sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei und
haben auch keinen Einfluss auf die Krankengeldhöhe.
Gruß
Czauderna