Hallo Zusammen,
ich habe da mal ne Frage.
Ich kenne jemanden der ist seit Mitte leztes Jahr krankgeschrieben. Erhält seit dem auch Krankengeld. Nun hat mein Bekannter gekündigt, da er einfach nicht mehr dort arbeiten konnte und die Krankenkasse ziemlich Druck gemacht hat. Er hat jezt noch für den Dez. Krankengeld bekommen. Er war bis Anfang Jahr krankgeschrieben und dann am folgenden Tag wegen einer neuen Krankheit mit OP weiterkrankgeschrieben. Nun zahlt die Krankenkasse nicht mehr , weil er nicht mehr arbeitet und daher auch nicht zahlen würde.
Und da der Operateur keine Krankmeldung mit Zahlschein ausgestellt hat, obwohl mein Bekannter dies aber gesagt hat!!!
Da ich mich auch nicht damit auskenne, hoffe ich auf Eure Hilfe.
Dankeschön schonmal.
Hallo
Ein Operateur schreibt nur bis zur Entlassung vom Krankenhaus krank . Am Tag der Entlassung muß der Patient zum Hausarzt um sich weiter krankschreiben zu lassen .
viele Grüße noro
Ja das war auch so. Mein Bekannter ist gleich am nächsten Tag zum Hausarzt und ist seit dem wieder lückenlos Krankgeschrieben. Das Problem bei der Krankenkasse ist, da er gekündigt hat während er Krankengeld erhalten hat und die nun nicht mehr zahlen. Begründung: Sie haben kein Arbeisverhältnis daher zahlt auch niemand!
Hallo,
und da ist sie wieder, die „Krankengeldfalle“.
So wie geschildert, nehme ich an, dass der Arzt am nächsten Tag keine Folgemeldung sondern eine Erstmeldung ausgestellt hat und damit ist der Betroffene voll reingetappt in diese Falle.
Mit dem Tag der Entlassung endete die Arbeitsunfähigkeit und weil er mittlerweile arbeitslos
war, damit auch die Versicherungspflicht und somit sogar erst einmal die Krankenkassenmitgliedschaft. Ab dem Folgetag bestand aus diesem Grunde keine Mitgliedschaft mit einem Krankengeldanspruch , es liegt eine „Lücke“ vor - zwar unbegreiflich aber leider gesetzeskonform und durch Gerichtsurteile bestätigt.
Wenn es so war, dann hilft nur Widerspruch mit der Begründung, dass das Krankenhaus keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt und er deshalb erst am nächsten Tag
zu seinem Arzt gehen konnte. Dass sein Arzt dann eine Erstmeldung ausstellte, war dessen Fehler, der nicht vom Versicherten zu verantworten ist.
Sollte der Arzt aber eine Folgemeldung erstellt haben, dann den gleichen Widerspruch, allerdings dann natürlich ohne dem Arzt einen Fehler zu unterstellen.
Aber leider, wenn ich das richtig gelesen habe, war schon die Kasse an der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses irgendwie beteiligt, da glaube ich nicht, dass die dem Widerspruch so einfach stattgeben - dann hilft nur der Rechtsweg.
Gruss
Czauderna
Hallo Herr Czauderna,
vielen Dank für die super Hilfreiche Antwort. Genauso wie Sie es beschrieben haben war es.
Meinem Bekannten wurde eine Erstbescheinigung vom Operateur ausgestellt und sein Hausarzt hat ihm am nächsten Tag eine Folgebescheinigung ausgestellt.
Es gibt immer wieder Lücken und er hat sich ständig informiert und Kontakt mit der Krankenkasse gehalten. Bis heute ist allerdings noch kein Schreiben von der Krankenkasse gekommen. Das ist echt der Oberhammer. Er informiert sich nun beim Sozial Gericht. Ich hoffe es nimmt ein gutes Ende.
Hi
Aber leider, wenn ich das richtig gelesen habe, war schon die
Kasse an der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses
irgendwie beteiligt
Kurze Frage dazu: Ist das rechtlich zulässig?
Ich habe das auch mal bei einer Bekannten mitbekommen, damals hat deren Krankenkasse mehrmals den Arbeitgeber angerufen und diesen regelrecht bedrängt das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Ich habe mir damals schon gedacht, das kanns doch nicht geben, die steht nach ihrer Krankheit auf der Straße wegen der KK. Und jetzt lese ich wieder davon!
Gruß derschwede77
Hallo,
ob das rechtlich zulässig ist, das kann ich nicht beurteilen, ob ich das für eine „Sauerei“ halte, dass „ja“. Ich halte es für ein absolutes Unding, dass eine Kasse einen Krankengeldbezieher dazu überredet (sie selbst nennen es „überzeugt“), sein Beschäftigungsverhältnis zu kündigen - meist passiert dies bei psychischen Erkrankungen und/oder wenn bourne out mit im Spiel ist oder Mobbing.
Meiner Ansicht nach hat sich eine Kasse da strikt heraus zu halten und weil wir gerade dabei sind, auch diese sich wiederholenden Anrufe der Kasse bei den Krankengeldbeziehern sind immer dann ein Unding, wenn dadurch der Versicherte unter Druck gesetzt wird. Sicher, ein Gespräch zwischen Kasse und Versicherten kann hilfreich für den Versicherten sein, ist es aber meist nur für die Kasse, z.B. wenn als Ergebnis eines solchen Gesprächs die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses steht und anschließend der Versicherte in die „Krankengeldfalle“ tappt.
Gruss
Czauderna