Folgender Fall :
Ich bin zum 1.1.2010 einer Personalabbaumaßnahme zum Opfer gefallen und seitdem in einer Auffanggesellschaft.
Diese verwaltet mein Abfindung bis 31.3.2011, dann bekomme ich sie ausbezahlt, was halt noch übrig ist.
Ich kann aber jederzeit selbst kündigen.
Da ich dieses Jahr haupsächlich Lohnersatzleistungen bezogen habe (Krankengeld, Übergangsgeld Reha, KUG) bietet es sich an dieses Jahr noch zu kündigen, da ich wesentlich weniger Steurn auf die Abfindung bezahlen muss.Falls ich zum 31:12:2010 selbst kündige, und zu diesem ZeitpunktKrankengeld beziehe, bekomme ich diese weiter, und wenn ja, in welcher Höhe.
Von der Arge würde ich evtl 3 Monate gesperrt.
Hat jemand Ahnung davon ?
Danke carpintero