eit einiger Zeit bekommen Arbeitnehmer nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung ja nur noch 80? % des vorherigen Nettoentgeltes. Wie verhält sich das eigentlich bei Arbeitslosengeld-Bezug. Reduziert sich da das ohnehin schon sehr niedrige ALG (ist ja schon nur noch 58 oder 60 % vom letzten Netto) nochmal oder wird wie früher Krankengeld auch heute noch in Höhe des ALG bezahlt?
„Freund Google“ kann mir leider nicht helfen, weil bei entsprechenden Infos „Krankengeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes bezahlt“ nicht dabei steht, ob es ein veralteter oder der jetzt geltende Stand ist.
Hallo,
das Krankengeld für Arbeitslose entspricht exakt der Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes.
Die auf das Krankengeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge
zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden von
der Krankenkasse übernommen.
Es enteht also kein finanzieller Nachteil beim Krankengeldbezug !!!
Falsch : das Krankenmgeld ist „effektiv“ etwas geringer !
Das liegt daran, dass die Krankenkasse „brutto“ rechnet.
Die Abzüge sind aber nicht des meckern wert.
Hallo,
das Krankengeld für Arbeitslose entspricht exakt der Höhe des
bezogenen Arbeitslosengeldes.
Die auf das Krankengeld entfallenden
Sozialversicherungsbeiträge
zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden von
der Krankenkasse übernommen.
Es enteht also kein finanzieller Nachteil beim
Krankengeldbezug !!!