Krankengeldhöhe bei Kündigung

Hallo,

wenn man Krankengeld bezieht in ungekündigter Stellung, bemisst sich dieses nach den letzten Gehältern.

Wenn man während der Bezugszeit von Krankengeld gekündigt wird, warum auch immer, wird dann das Krankengeld zurückgestuft auf den Betrag, was man Arbeitslosengeld beziehen würde oder bleibt es in der Höhe der Gehälter?

Danke.
Chris

Hallo,
wenn die Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) noch während des
beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist, bemisst sich die Krankengeldhöhe grundsätzlich nach dem letzten abgerechneten Lohnzahlungszeitraum (Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit)
zzgl. evtl gezashlter Einmalzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate.
Die Anspruchsdauer beläuft sich in diesem Falle auf maximal insgesamt 576 Tage wenn keine anrechenbaren Vorerkrankungen vorliegen.
Eine Änderung der Krankengeldhöhe bei Ender der Beschäftigung während
des Krankengeldbezuges tritt nicht ein.
Gruß
Czauderna

Hallo,
wenn die Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) noch während des
beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist, bemisst sich die
Krankengeldhöhe grundsätzlich nach dem letzten abgerechneten
Lohnzahlungszeitraum (Monat vor Eintritt der
Arbeitsunfähigkeit)
zzgl. evtl gezashlter Einmalzahlungen innerhalb der letzten 12
Monate.

Eine Änderung der Krankengeldhöhe bei Ender der Beschäftigung
während
des Krankengeldbezuges tritt nicht ein.

Also wirkt sich eine Kündigung während des Krankengeldbezuges durch den Arbeitgeber nicht auf die Höhe des Krankengeldes aus.

Vielen Dank.
Chris