Hallo,
Die Beschäftigung,war genau zweieinhalb Monate,von Mitte September bis Ende Dezember.
Ein unbefristetes Arbeitsverhältniss.
Die Firma kündigte Fristgerecht, zum Ende Dezember.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, bestand noch nicht .
Man wurde am 27 Dezember ,innerhalb der Kündigungsfrist Arbeitsunfähig geschrieben.
Die Krankenkasse ist für die Zahlung ,ab Januar zuständig.
Die Zusage wurde auch von der Krankenkasse mitgeteilt.
In der Zeit der Beschäftigung, sind sehr viele Überstunden angefallen, sowie Schichteinsatz
Die Berechnung von Krankengeld sieht auch Überstunden vor.
Werden Überstunden mit in die Berechnung genommen ,oder nur der Grundlohn.
Vor dieser Beschäftigung ,war man Arbeitslos OHNE BEZÜGE .
Die Berechnung des Krankengeldes sieht den „Verdienst " der letzten drei Monate vor“ .
Sind es volle Monate ,oder reicht die Abrechnung eines halben Beschäftigungsmonates ?
Wie lange hat man Widerspruchsrecht .