Guten Tag,
wenn man bis zum Monatsende gekündigt ist (beidseitiges Einvernehmen) wird aber vor dem Monatsende krank und die Krankheit dauert z.B. über 6 Wochen. Ist man dann autom. Krankenversichert und bekommt man auch Krankengeld da man ja vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen würde (6 Monate)? Ist die Sperre von 6 Monaten nicht zu lang? Kann man dagegen etwas machen? Da man ja aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hat. Danke im vorraus.
MfG,
Speedy-38
Die Details der Frage deuten auf konkreten Beratungsbedarf. Die Stellungnahme an dieser Stelle kann insoweit nur allgemein erfolgen.
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Im allgemeinen muß der Arbeitgeber vom Tag der Erkrankung an Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von 6 Wochen zahlen. Kündigt der Arbeitgeber zum Bsp. wenn der Arbeitnehmer krank ist, dann wird vermutet, dass er wegen der Krankheit gekündigt hat und muß dann bis zu 6 Wochen und damit ggf. über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus zahlen.
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Über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus, ist man eh stets und automatisch einen Monat krankenversichert. Die Arbeitslosigkeit führt automatisch zur der Fortdauer der Krankenversicherung. Grundsätzlich gibt es in den beschriebenen Fällen keine Probleme wegen eines fehlenden Krankenversicherungsschutzes.
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Hat der Arbeitnehmer an einer Kündigung mitgewirkt, dann erhält er im Regelfall eine Sperre von bis zu 3 Monaten. Darüber hinaus kann eine Kürzung des Arbeitslosengeldzeitraums in Betracht kommen, wenn unter Verkürzung der Kündigungfristen einen Beendigung vereinbart wurde. Dieser Zeitraum beträgt max. 1/4 des gesamten Arbeitslosenzeitraums Wenn dann auch noch zusätzlich eine Abfindung gezahlt wird, dann wird diese insoweit anteilig angerechnet.
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Der Arbeitnehmer der nach der Kündigung krank wird und das auch noch nach dem Ende ist, der erhält nach dem Ende des Arbeitsvertrages für die Dauer seiner Erkrankung Krankengeld und danach bei Vorliegen der Voraussetzungen Arbeitslosengeld.
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Gegen einen Bescheid über die Sperrzeit kann man binnen Monatsfrist Widerspruch einlegen. Einer Begründung bedarf es nicht.
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Regelmäßig empfiehlt es sich die Arbeitsagentur in den Verlauf der Trennung vom Arbeitgeber einzubeziehen. So kann beispielsweise eine Sperre nicht verhängt werden, wenn die Fortdauer des Arbeitsverhältnisses zu einer Erkrankung des Arbeitnehmers führen würde, so dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Gesundheit des Arbeitnehmers dient.
MfG
Lotse
Hi!
Kündigt der Arbeitgeber zum Bsp. wenn der Arbeitnehmer krank
ist, dann wird vermutet, dass er wegen der Krankheit gekündigt
hat und muß dann bis zu 6 Wochen und damit ggf. über den
Ablauf der Kündigungsfrist hinaus zahlen.
Das ist hier falsch.
HIER steht eine Sperre des ALG im Raum, der AN scheint also offensichtlich nicht unschuldig an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sein (Beidseitiges Einvernehmen scheint mir eine Aufhebung zu sein).
In diesem Fall wird der AG keine großen Probleme haben, der Kasse glaubhaft zu machen, dass die AU eben NICHT der Anlass der Kündigung ist - in dem Fall zahlt er gar nicht.
gruß
guido
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Guten Tag,
wenn man bis zum Monatsende gekündigt ist (beidseitiges
Einvernehmen) wird aber vor dem Monatsende krank und die
Krankheit dauert z.B. über 6 Wochen. Ist man dann autom.
Krankenversichert und bekommt man auch Krankengeld da man ja
vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen würde (6 Monate)? Ist die
Sperre von 6 Monaten nicht zu lang? Kann man dagegen etwas
machen? Da man ja aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hat.
Danke im voraus.
MfG,
Speedy-38
Hallo, hier kann man meines Erachtens schon konkret etwas sagen.
Die Kündigung zum 31.12.2009 (Beispiel) seitens des Arbeitgebers liegt vor - nun wird der Arbeitnehmer am 24.12.2009 arbeitsunfähig krank und die Arbeitsunfähigkeit dauert über den 31.12.2009 hin aus an. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Krankengeld ab dem 25.12.09 (Tag nach ärztlicher Feststellung) - dieser Anspruch ruht bis zum 31.12. wegen Entgeltfortzahlung. Ab dem 01.01.2010 zahlt die Krankenkasse Krankengeld (errechnet sich bei gleichmäßigen Einkommen aus dem Novembergehalt - Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anteilmäßig berücksichtigt. Die Kasse zahlt für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit, maximal für 78 Wochen (Vorerkrankungen nehme ich mal keine an). Während dieser Zeit wird die Mitgliedschaft des Betroffenen beitragsfrei weitergeührt (wenn er zuletzt krankenversicherungspflichtig war). Nach Ende der Arbeitsunfähigkeit ist dann das Arbeitsamt dran mit Leistungen - ob die dann erstmal eine Sperrfrist verhängen, das weiß ich nicht.
Gruß
Czauderna