Meine Tochter ist alkoholabhängig und seit Mai 2010 krank geschrieben. Sie hat eine 10 wöchige Langzeittherapie hinter sich.
Ihre Krankenkasse hat ihr aufgefordert einen erneuten Rhehaantrag zu stellen. Sie hat den Antrag um 5 Tage verspätet abgegeben.Aus diesem Grund hat die Kasse das Krankengeld für über einen Monat gestrichen. Meine Tochter sollte auch regelmäßig an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen,diese hat sie nicht regelmäßig besucht ,weil sie zwischenzeitlich rückfällig wurde. Sie hat sich aber jedesmal entschuldigt. Meine Tochter steht aber noch in Arbeit von dort wurde sie aufgefordert eine Umschulung zu beantragen,das wurde ihr von der Rentenversicherung bewilligt. Sie kann zum 1.11. 11 eine Umschulung beginnen.
Meine Frage ist jetzt.Kann die Krankenkasse das Krankengeld für über einen Monat streichen??Es waren zwei Auszahltermine.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Lieben Gruß Heidi
Hallo,
die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Antragsfrist nach 10 Wochen endet. Danach entfällt der Krankengeldanspruch. Bei verspäteter Antragstellung ist erneut zu prüfen durch die KK. Ihre Tochter ist zwar alkoholkrank, hat aber dennoch Mitwirkungspflichten. Alleine aufgrund dessen kann das KG gestrichen werden.
Hallo Helga,
ist das richtig,Stichtag der abgabe war 29.8.Das Krankengeld wurde aber vom 28.7-bis 1.9.gestrichen.Und wie ist es dann,meine Tochter fängt doch eine Umschulung am 1.11. an. Meine tochter hat auch bei der Rentenversicherung angerufen und nachgefragt ,was das mit dem erneuten Rhehaantragsstellung ist,ihr wurde gesagt ,das sie keinen Erfolg hat auf eine erneuten Rhea.Die KK Sachbearbeterin sagte zu mir,das der Rheaantrag gestellt werden muß,weil ein Gutachten vorliegt,das es vielleicht zu einer EUrente kommen könnte.Meine Tochter war bei keinem Gutachter.Vielen Dank für ihre Mühe. Mit freundlichen Gruß Heidi
Hallo,
die Krankenkasse hat leider das Recht das Geld zu sperren, aber ob die Zeit von 4 Wochen gerecht ist…das würde ich persönlich von einem Fachanwalt überprüfen lassen.
Liebe Grüße
Glaub nicht alles
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Ich meine auch,wenn die KK für eine Zahlperiode von 14 Tage das Geld gestrichen hätte,könnte ich es verstehen.Sie mußte somit zur Arge um Hilfe zu bekommen. Gut,ich werde mich vom Anwalt beraten lassen. Danke!
Mit freundlichen Gruß Heidi