Krankengeldzahlung

Kann mir jemand helfen wegen meiner Krankengeldzahlung. Ich war vom 20.07.2011 bis 20.08.2011 krank geschrieben. Die Krankenkasse zahlte mir Krankengeld vom 21.07.2011 bis 19.08.2011. Von der BKK wurde mir erklärt der 20.07. ist ein Ruhetag da wird kein Krankengeld gezahlt. Und da der 20.08.2011 ein Samstag war und ich am Samstag nicht arbeite wurde mir auch kein Krankengeld gezahlt. Mein Arbeitgeber hat die Lohnfortzahltung am 21.08.2011 wieder aufgenommen da ich ja bis 20.08.2011 krank geschrieben war. Kann mir jemand mitteilen ob diese Aussage von der Krankenkasse stimmt?

Hi Christina
Ich kann dir da leider nicht helfen…bin gerade auch in der gleichen Situation und weiss nicht weiter…
Ich wünsch dir viel Glück und hoffe das du deine Antwort auf deine frage bekommen wirst und man dir Hilft.
gruss Ille

Hallo,

  1. Wartetag ist richtig:Anspruch besteht ab Tag nach ärztlicher Feststellung - in der Regel fällt dies nicht auf, da zunächst der AG 6 Wochen Gehalt weiterzahlt. Wenn er das hier nicht tut, ist das entweder eine Beschäftigung innerhalb der ersten 4 Wochen oder es liegen Vorerkrankungen vor - ja ? Zu 2. Gehaltsbeginn ist nicht richtig: nach der Rechtssprechung hat der AG das Wochenende bereits zu zahlen, wenn der AN am Montag die Arbeit wieder aufnimmt. - Es sei denn, dass du eine Arbeitswoche bis Samstag regulär hast. Dann müsste KG bis Sa. gezahlt und der AG zahlt dann ab Montag. Das müsste man noch wissen vorab

MFG

Hallo Helga, vielen Dank für diese Info. Jetzt weis ich wenigstens, dass das mit dem Ruhetag stimmt. Mein letzter Krankentag (20.08) war ein Samstag, da arbeite ich nicht. Darum wurde mir für diesen Tag auch kein Krankengeld gezahlt. Dadurch , dass ich halt bis 20.08. krank geschrieben war, wurde mir mein Gehalt ab 21.08.2011 wieder gezahlt. Wär ich bis 19.08 . krank geschrieben gewesen, dann wär mein Gehalt ab 20.08 wieder gezahlt worde. Ich versteh eben nicht wieso die BKK den letzten Tag nicht zahlt, nur weil es ein Samstag war.