Hallo,
Meine Tochter steht nach 4 wöchiger Arbeitslosigkeit im Arbeitsverhältniss bei einem "PERSONALDIENSTLEISTER.(mit Arbeitsvertrag)
Hier wurde sie zu einem Unternehmen in der Textilbranche vermittelt.
Nach dem ersten Beschäftigungstag stellte meine Tochter heftigen Juckreiz und Hautausschlag fest.
Der Hautarzt bestätigte als Ursache eine Unverträglichkeit evtl.aus dieser Tätigkeit herführend .
Meine Tochter wurde für 1 Woche AU geschrieben und am 3… Tag war schon wieder alles gut.
Nun behauptet jedoch diese Zeitarbeitsfirma das Sie nach so kurzer Beschäftigungszeit nicht für die Krankengeldzahlung zuständig sei sondern die Krankenkasse.
Diese wiederum verneint und gibt an erst nach 10 Wochen Beschäftigungszeit zuständig zu sein. Ihr Rat : Kündigen lassen und als „gesund“ bei AfA arbeitsuchend zu melden.
Die Agentur für Arbeit gibt an solange ein Beschäftigungsverhältnis bestehe sei Sie nicht Zahlungspflichtig sondern der Arbeitgeber.
Der A.G. versprach sich um einen anderen Einsatzort zu kümmern was aber evtl. eine Woche dauern könnte.
Frage. Wer ist denn nun für die Krankengeldzahlung für die Zeit der AU zuständig?
Wer ist für die Zeit einer Suche nach einem neuen Einsatzort „Zahlungspflichtig“?
Danke für hilfreiche Tips