Krankengeldzeit: verfällt Urlaub für diese Zeit?

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist, z.B. die zweite Hälfte eines Jahres, und Krankengeld bezieht, was passiert dann mit seinem restlichen, noch ausstehenden Jahresurlaubstagen, die er auch im Folgejahr bis März wegen Krankheit nicht beziehen kann?

Verfallen dann die Urlaubstage?
Welche Möglichkeiten und Rechte hat ein Arbeitnehmer, sich diese Urlaubstage, die er nicht nehmen kann, sich ausbezahlen zu lassen?

Danke.

Hallo,

Auch Hallo

wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist, z.B. die zweite Hälfte
eines Jahres, und Krankengeld bezieht, was passiert dann mit
seinem restlichen, noch ausstehenden Jahresurlaubstagen, die
er auch im Folgejahr bis März wegen Krankheit nicht beziehen
kann?

Verfallen dann die Urlaubstage?

Sofern keine weitergehende Regelung in Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag greift, verfällt der Urlaub am 31.03. gesetzlich gem. § 7 Abs. 3 Satz 1-3 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Welche Möglichkeiten und Rechte hat ein Arbeitnehmer, sich
diese Urlaubstage, die er nicht nehmen kann, sich ausbezahlen
zu lassen?

Dafür gibt es keinerlei gesetzlichen Anspruch. Es soll AG geben, die sowas FREIWILLIG machen.

Du solltest mal über den Sinn Deiner Frage nachdenken, denn einerseits soll der Urlaub der Erholung von der Arbeit dienen und andererseits hast Du wegen AU keinen Hausarrest, Du kannst durchaus während der Genesung unter bestimmten Bedingungen verreisen.

Danke.

Nichts zu danken

Danke für das Statement.

Du solltest mal über den Sinn Deiner Frage nachdenken, denn
einerseits soll der Urlaub der Erholung von der Arbeit dienen
und andererseits hast Du wegen AU keinen Hausarrest, Du kannst
durchaus während der Genesung unter bestimmten Bedingungen
verreisen.

Leider gibt es Erkrankungen, bei denen man weder das Haus verlassen noch verreisen kann - darüber sollte man auch einmal nachdenken!

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