Hallo an alle,
ich hatte mich heute durchs Internet gestöbert,da ich herausfinden wollte,ob ein Arbeitgeber die Pflicht hat, Krankengeldzuschuß zu zahlen.(Leider ohne Erfolg)
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der AG 6 Wochen lang Lohn.(Lohnfortzahlung) Danach anschließend die Krankenkasse 70% des Bruttolohnes.(höchstens 90% des Nettolohnes)
Da dies ja weniger ist als die normalen,regelmäßigen Bezüge,soll angeblich Krankengeldzuschuß vom Ag gezahlt werden.
Weiß jemand,ob das auf jeden AG zutrifft,oder gibt es Branchen,Kleinbetriebe etc. die davon ausgeschlossen sind?
Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir da was genaueres dazu sagen…
Vielen Dank im Vorraus und allen schöne,besinnliche Weihanchten& Feiertage!Achja und einen feuchtfrühlichen Rutsch ins neue Jahr 
LG Jenny
Servus,
eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Zahlung von Arbeitgeberzuschüssen zum Krankengeld gibt es nicht. Tarifvertragliche Verpflichtungen gibt es schon, z.B. im TvÖD.
Wenn für das Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag gilt und auch keine einzelvertragliche oder betriebliche Regelung besteht, muss der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Krankengeld zahlen - genauso wenig, wie er einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld zahlen muss, obwohl das auch niedriger ist als der zuletzt bezogene Lohn.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Nun meine weitere Frage:
Angenommen,es wurde nie ein Arbeitsvertrag unterschrieben, Arbeitsverhältnis besteht seit 10 Jahren,
Branche: Automobil:smiley:ienstleistung Ölwechsel
Mitarbeiter: inkl. Geschäftsführer 4 feste, 3 Aushilfen
Private Firma, keine Kette oder ähnliches, jedoch eine 2. Filliale in einer anderen Stadt
Was greift da?Die gesetzliche Regelung?
Weshalb findet man im Internet nichts darüber?
Also dass dies nur bei Tarifverträgen etc gilt?
Sorry,kenne mich da nicht so gut aus,aber mich interessiert das brennend und mir schwirren noch so einige Fragezeichen im Kopf 
LG
Hallo,
Was greift da?Die gesetzliche Regelung?
Da es zu dem Thema keine gesetzliche Regelung gibt: Nichts. Ob ein Tarifvertrag gilt kann man so feststellen -> FAQ:1989