Krankengeldzuschuss Pflicht vom Arbeitgeber?

Hallo,

ein AN ist ca. 8 Monate im Jahr mit der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig. Er bekommt Krankengeld. Ist es richtig, dass es Pflicht vom Arbeitgeber(Tarif AVR-C) ist, dem AN einen Krankengeldzuschuss zu zahlen? Kann er dies auch durch eine Nachzahlung nachholen?

DANKE,Painter

Hallo,

grundsätzlich gibt es keine Pflicht, dass ein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankgengeld gewähren muss.

Es gibt jedoch Regelungen dazu, in verschiedenen Tarifverträgen.

Ob dies im AVR-C geregelt ist kann ich nicht sagen, da müsste der Kranke dann mal nachlesen. Wenn der Tarifvertrag überhaupt einschlägig ist. Tarifbindung nur bei Mitgliedern der Gewerkschaft und wenn der Arbeitgeber dem AG-Verband angehört. Wobei AVR wenn ich mich richtig erinnere Kirchenrecht ist, da kann dann alles noch etwas anders sein.

Jetzt kommt noch die Problematik der 8 Monate, hier stellt sich die Frage ob es eine Ausschlussfrist im AVR-C gibt und wenn ja wie lang diese ist. Dann kann es sein, dass einige Monatszuschüsse schon verfallen sind.

Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer sollte sich mal an die Mitarbeitervertretung wenden.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen

Gruß
P.

Danke…

Tarifbindung nicht nur nach Deinem Modell möglich
Hi!

Tarifbindung nur bei Mitgliedern der
Gewerkschaft und wenn der Arbeitgeber dem AG-Verband angehört.

Nein, Tarifbindung kann sowohl auch einzelvertraglich vereinbart sein oder aber durch die Allgemeingültigkeit existieren!

Wobei AVR wenn ich mich richtig erinnere Kirchenrecht ist, da
kann dann alles noch etwas anders sein.

DER AVR ist eigentlich GAR kein TV!
Die A llgemeinen V ertrags R ichtlinien (der C aritas) sind hier ganz gut erläutert
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer sollte sich mal an die
Mitarbeitervertretung wenden.

Oder einfach mal dort nachfragen, wo man weiß, was man tut *scnr* - mal in der Personalabrechung nachzufragen bringt oft schnellere und eigentlich immer korrektere Informationen :smile:

Gruß
Guido