Krankengespräch in der Chefetage

Hallo,

angenommen, in der Firma X (40 MA, kein BA) wurde beschlossen (Order von der Zentrale in Absprache auf Filialleitertagung), dass im Falle von Krankheitstagen (ab dem 1.) im Anschluss ein Krankengespräch zu erfolgen hat. Dafür wird der AN in die Chefetage gebeten und muss darlegen, was sein gesundheitliches Problem war/ist und ob es wiederholt auftreten könnte. Er muss dann ein entsprechendes Protokoll unterschreiben, welches an die Personalabteilung in die Zentrale geschickt wird.

Einfache Frage: Ist das rechtens? Wenn ja/nein, auf Grundlage welcher Paragraphen? Muss der AN wahrheitsgemäß antworten (oder kann er immer sagen, er hatte Migräne/Menstruationsbeschwerden o.ä. „Volkskrankheiten“)?

Grüße und danke,
die Lidscha

Hallo Lidscha,
das ist ein sogenanntes „Rückkehr-Gespräch“. Diese Praxis wird seit Jahren durchgeführt, und hat mehrere Ziele:
* Gründe für Fehlzeiten herausfinden, dabei sollen auch Mängel im Unternehmen berücksichtigt werden
* Mitarbeiter informieren, was während seiner Abwesenheit in der Firma passiert ist
* Bedeutung des Mitarbeiters für Firma herausstellen
* dadurch Mitarbeiter motivieren und dessen Zufriedenheit erhöhen
* letztlich Fehlzeiten reduzieren
* auch Missbrauch („Krankfeiern“) verhindern
Als weiterführende Literatur kann ich Dir folgendes empfehlen:
* Holger Beitz (2001). Rückkehrgespräche: Fehlzeiten senken und gleichzeitig die Mitarbeitermotivation fördern. Handbuch für den Vorgesetzten.
* Wolfgang Mentzel (2000). Mitarbeitergespräche: Mitarbeiter motivieren, richtig beurteilen und effektiv einsetzen. Rudolf Haufe Verlag, Freiburg.
* Margarete Schreurs (1998). Mitarbeitergespräche: Führungsinstrument der Zukunft. RKW Schriftenreihe Personalmanagement.

Wenn Du noch mehr Infos brauchst, ich habe zu dem Thema „Krankheitsbedingte Fehlzeiten“ meine Diplomarbeit geschrieben.
Grüße
Almut

Hallo

zunächst mal:
Da kein Betriebsrat existiert, kann das Unternehmen dies ohne dessen Zustimmung einführen.

Vordergründig geht es in diesen Gesprächen darum in der Arbeitssituation liegende Ursachen zu erforschen, Hilfen anzubieten und den Arbeitsplatz der vielleicht verringerten Belastbarkeit anzupassen und so langfristig den Krankenstand im Betrieb zu senken.

Tatsächlich hat es aber den Effekt dass MA auch krank zur Arbeit kommen um sich die unangenehme Situation zu ersparen. So gesehen wird der Krankenstand eher kurzfristig gesenkt. :wink:

Ums konkret zu sagen:
Der AN ist nicht verpflichtet dem AG die Diagnose mitzuteilen (drum steht sie auch nicht auf dem berühmten „gelben Zettel“). (Letztendlich ist die Frage danach unzulässig.)
So könnte der MA in so einem Gespräch lediglich angeben, dass die Erkrankung nicht mit dem Arbeitsplatz zusammenhing und jede weitere Aussage dazu verweigern.
Jede Benennung der Krankheit ist Kulanz des AN.

Also wenn einem dort kein positives Gefühl entsteht (z.B. dahingehend, dass mir wirklich geholfen wird) würde ich wohl so ziemlich jede Aussage über die oben genannte hinaus nichts sagen.
Dies dürfte immer der Fall sein, wenn das ganze im Verhörstil stattfindet.

Gruss Ivo

Hallo,
ja, das ist rechtens - es gibt sogar seit neustem eine gesetzliche
Vorschrift (betriebliche Rehabilitation), die den Arbeitgeber sogar
verpflichtet in bestimmten Fällen tätig zu werden.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ja, das ist rechtens - es gibt sogar seit neustem eine
gesetzliche
Vorschrift (betriebliche Rehabilitation), die den Arbeitgeber
sogar
verpflichtet in bestimmten Fällen tätig zu werden.

Es ist rechtens das der AG mich nach meiner Erkrankung befragt?
Hast du da irgend einen Link zu?

Ich sehe das etwas anders, was gemacht wird und wie es umschrieben
wird ist eine Sache, die direkte Frage nach der Krankheit ist so
ne Sache.

Gruß
Stefan

Hallo,

ja, das ist rechtens - es gibt sogar seit neustem eine
gesetzliche
Vorschrift (betriebliche Rehabilitation), die den Arbeitgeber
sogar
verpflichtet in bestimmten Fällen tätig zu werden.

Es ist rechtens das der AG mich nach meiner Erkrankung
befragt?
Hast du da irgend einen Link zu?

Hallo Stefan,
wo ist Dein Problem, wenn der AG sicherstellen will, dass Deine Erkrankung nichts mit Deinem Arbeitsplatz zu tun hat. Hast Du eventuell schon mal was von „Fürsorgepflicht“ gehört? Aber der AG ist ja immer der Böööööse, der dem armen AN ans Leder will.
Grüße
Almut

Hallo Almut,

wo ist Dein Problem, wenn der AG sicherstellen will, dass
Deine Erkrankung nichts mit Deinem Arbeitsplatz zu tun hat.

Die Grenzen sind da recht dünn und die Statistiken machen sich viel
besser wenn da auch noch die Krankheit bei steht.

Hast Du eventuell schon mal was von „Fürsorgepflicht“ gehört?

Das wird der Grund sein warum auf dem gelben Schein nicht steht
weshalb der AN fehlt.

Aber der AG ist ja immer der Böööööse, der dem armen AN ans
Leder will.

Nein ich bin nicht der Böse (hoffe ich zumindest) und ich möchte
meinen AN auch nicht ans Leder aber eine gewisse Privatsphäre haben
sie bei mir! :smile:

Gruß
Stefan

wo ist Dein Problem, wenn der AG sicherstellen will, dass
Deine Erkrankung nichts mit Deinem Arbeitsplatz zu tun hat.
Hast Du eventuell schon mal was von „Fürsorgepflicht“ gehört?
Aber der AG ist ja immer der Böööööse, der dem armen AN ans
Leder will.

Nix gegen die Führsorgepflicht und auch nichts dagegen dass der AG vielleicht lautere Absichten hat. Die Auskunft über den Gesundheitszustand ist allerdings ein höchstpersönliches Recht des AN, das zusätzlich durch die ärtzliche Schweigepflicht geschützt ist, selbst wenn es sich um den Betriebsarzt handelt.

Und deswegen lässt sich die Frage nur so beantworten: Rechtlich zulässig ist die Frage an sich nicht, weshalb der AN die Auskunft verweigern kann, auch wenn er der Einladung zum Krankengespräch folgen muss.
Ich empfehle zur Lektüre:

http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/ges…

Insbesondere Punkt V.

Gruss Ivo

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hallo,

Es ist rechtens das der AG mich nach meiner Erkrankung
befragt?
Hast du da irgend einen Link zu?

Den findest Du hier (Absatz 1 gilt für ALLE AN):
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__84.html

Ich sehe das etwas anders, was gemacht wird und wie es
umschrieben
wird ist eine Sache, die direkte Frage nach der Krankheit ist
so
ne Sache.

Der AG hat 'ne Fürsorgepflicht, deswegen hat er ein Recht darauf, zu erfahren, ob Erkrankungen mit Deinem Arbeitsgebiet zusammenhängen bzw. sich darauf auswirken. Das kann er z. B. durch den Arbeitsmediziner klären lassen. Er hat allerdings kein Recht darauf, die Diagnose zu erfahren.
Allerdings riecht eine Anordnung, bereits ab 1 Tag Erkrankung „Rückkehrgespräche“ zu führen, sehr streng.
Gäbe es einen BR, wäre das allerdings mitbestimmungspflichtig.

Gruß
Stefan

&Tschüß

Wolfgang

Abend Wolfgang!

Hast du da irgend einen Link zu?

Den findest Du hier (Absatz 1 gilt für ALLE AN):
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__84.html

Aus dem „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046)“ einen Link zu bringen finde ich etwas wage.

Gott sei dank sind die meisten AN nicht schwerbehindert und auch ein
gelber Schein weist normalerweise nicht darauf hin, nun einen
Mitarbeiter zu haben der seinen Job nicht mehr erfüllen kann.

Gruß
Stefan

Hallo Ivo,
wie schon unten geschrieben, ich habe meine Dipl. Arbeit zu genau diesem Thema geschrieben. Wenn Du z.B. mal einen Gesprächsleitfaden (welche Formulierungen sind zu vermeiden/zu gebrauchen) zu einem Rückkehrgespräch möchtest, schicke ich den gerne per mail.
Du stehst auf Deinem Standpunkt, ich auf meinem. Aber wenn z.B. ein AN wirklich permanent krank wird, durch Gegebenheiten (z.B. nicht ergonomisch eingerichteter Bürostuhl -> permanente Rückenschmerzen bis zur Krankschreibung) am Arbeitsplatz, die der AG durchaus ändern könnte (wenn er es wüsste), was ist dann falsch an einem Rückkehr-Gespräch?
Schönes Wochenende für Dich
Grüße
Almut

Gott sei dank sind die meisten AN nicht schwerbehindert und
auch ein
gelber Schein weist normalerweise nicht darauf hin, nun einen
Mitarbeiter zu haben der seinen Job nicht mehr erfüllen kann.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,
wo interprätierst Du denn das nun hinein? Davon war irgendwie nie die Rede. Es ging einfach nur darum, dass auch Dinge am Arbeitsplatz krank machen können (z.B. ständige Zugluft, Abgase, schlecht eingerichtete Arbeitsplätze, Lärmbelästigung… ).
Das sind aber alles Dinge, die auch geändert werden können, wenn der AG auch davon weiss. Und um das rauszubekommen, führt man ein Rückkehr -Gespräch.
Grüße
Almut

Dann schau mal genau hin, bevor Du über „wage“ Hinweise rummeckerst:
Der § 84 Abs. 1 SGB IX gilt für ALLE ARBEITNEHMER (!!! was ich ja auch schon geschrieben hatte), auch wenn er im Schwerbehindertenrecht steht. Außerdem geht es um Prävention, denn ein gelber Schein kann darauf hindeuten, daß ich vielleicht zukünftig einen MA habe, der gesundheitliche Probleme mit seinem Job habe.

&Tschüß

Wolfgang

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