Hallo,
angenommen, in der Firma X (40 MA, kein BA) wurde beschlossen (Order von der Zentrale in Absprache auf Filialleitertagung), dass im Falle von Krankheitstagen (ab dem 1.) im Anschluss ein Krankengespräch zu erfolgen hat. Dafür wird der AN in die Chefetage gebeten und muss darlegen, was sein gesundheitliches Problem war/ist und ob es wiederholt auftreten könnte. Er muss dann ein entsprechendes Protokoll unterschreiben, welches an die Personalabteilung in die Zentrale geschickt wird.
Einfache Frage: Ist das rechtens? Wenn ja/nein, auf Grundlage welcher Paragraphen? Muss der AN wahrheitsgemäß antworten (oder kann er immer sagen, er hatte Migräne/Menstruationsbeschwerden o.ä. „Volkskrankheiten“)?
Grüße und danke,
die Lidscha