Krankengymnastik

Hallo,

habe folgende Frage: Habe heute von meinem Orthopäden Krankengymnastik verschrieben bekommen. 10 mal insgesamt. Nun habe ich in den Versicherungsbedingungen meiner privaten Krankenversicherung(SDK) nachgelesen, dass diese Massagen, Krankengymnastik etc. nach der Gebührenordnung für Ärtze erstatten. Ist es normal, dass Physiotherapeuten nach der GOÄ abrechnen oder muss ich spezielle Therapeuten aufsuchen oder sogar ein Krankenhaus oder einen niedergelassenen Arzt aufsuchen um die Krankengymnastik erstattet zu bekommen?

Danke im voraus für alle Antworten.

Hallo,

auch hallo,

habe folgende Frage: Habe heute von meinem Orthopäden
Krankengymnastik verschrieben bekommen. 10 mal insgesamt. Nun
habe ich in den Versicherungsbedingungen meiner privaten
Krankenversicherung(SDK) nachgelesen, dass diese Massagen,
Krankengymnastik etc. nach der Gebührenordnung für Ärtze
erstatten. Ist es normal, dass Physiotherapeuten nach der GOÄ
abrechnen oder muss ich spezielle Therapeuten aufsuchen oder
sogar ein Krankenhaus oder einen niedergelassenen Arzt
aufsuchen um die Krankengymnastik erstattet zu bekommen?

Wenn die SDK tatsächlich Krankengymnastik nur nach der GOÄ leisten sollte, gibt es ein Problem. Der Physiotherapeut wird nicht nach der GOÄ abrechnen wollen, die dortigen Gebührensätze sind zu niedrig. Physiotherapeuten sind bei Privatversicherten an keine Gebührenordnung gebunden.
Gruß Joerg Koenig

Hallo Philipp,

ich kann Jörg nur zustimmen. Falls die SDK wirklich nur nach GOÄ erstattet, wird Dir ein Eigenanteil bleiben. So ist der Höchstsatz für eine Massage 9,47 € und für die Krankengymnastik 17,49 €.

Es kann aber sein, dass die SDK trotzdem mehr erstattet (mein Unternehmen hat bei einigen Tarifen auch so eine Klausel, wir zahlen aber trotzdem mehr).

Am besten einfach mal nachfragen (am besten schriftlich).

Schöne Grüße, Bernhard