Wegen einem kl. Herzinfarkt war X 9 Tage im Krankenhaus. Bisher hat X es nicht dem Jobcenter gemeldet. Da X schon einen Renten Antrag gestellt hat und keine Maßnahme antreten muss ,möchte X wissen , welche Pflichtverletzung hier greift .Für den Krankenhaus Aufenthalt kann man X nichts abziehen. ( Essen) Dem Arbeitsmarkt stehe X durch seinen Herzinfarkt nicht mehr zur Verfügung.
MOD Selina: Artikel durch „X“ unpersönlich gemacht.