angenommen, ein Patient willigt in eine Operation ein, in dem er einen Aufklärungsbogen unterschreibt.
Dient dieser nur dem Operateur, um ggf. Schadenersatzsprüche des Patienten gegen ihn wegen unterlassener oder unzureichender Aufklärung abzuwehren oder kann das Krankenhaus aufgrund dieses Dokuments auch Schadenersatzansprüche gegen den Patienten geltend machen, wenn dieser es sich anschließend anders überlegen würde und die Operation nicht durchführen ließe?
Nein,das Krankenhaus kann keine Ansprüche stellen,selbst wenn man es sich noch vor der Narkose im Vorbereitungsraum des OP anders überlegt.
Der Aufklärungsbogen ist gleichzeitig die Einwilligung zur OP,die ja eine Körperverletzung ist und strafbar.
Deshalb muss man einwilligen.
Die Aufklärung über Risiken der OP gehört halt dazu.
Nein,das Krankenhaus kann keine Ansprüche stellen,selbst wenn
man es sich noch vor der Narkose im Vorbereitungsraum des OP
anders überlegt.
Das erstaunt mich etwas, weil im Gegensatz dazu z.B. niedergelassene Ärzte u.U. einen Vergütungs- bzw. Schadenersatzanspruch gegen Patienten haben, die unentschuldigt einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen oder sehr kurzfristig absagen.