Hallo,
entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst antworte. Aber das ganze gestaltet sich etwas schwieriger - habe auf Arbeit erstmal noch in den Unterlagen nachgeschaut.
Zunächst muss ich sagen, dass ich keine rechtliche Grundlage dazu gefunden habe. Bei uns ist es aber so, dass Sie für jeden Tag einen Eigenanteil zahlen, den die Krankenkasse (KK) auch bezahlen muss.
Wird also eine Festpauschale gezahlt (das bedeutet die KK zahlt bspw. 2000 € für Ihre Behandlung - egal ob Sie 5 oder 10 Tage im Krankenhaus (KRHS) sind), dann brauchen Sie in Ihren „Urlaubstagen“ keinen Eigenanteil zahlen.
Werden die Tage vom KRHS jedoch einzeln abgerechnet - inklusive Ihrer Urlaubstage - dann muss die KK auch einen Eigenanteil von Ihnen verlangen.
Diese Regelung ist ja eigentlich auch logisch - bin mir aber nicht 100%ig sicher ob alle KK so verfahren.
Freundliche Grüße
Strumi