Krankenhaus Eigenanteil

Hallo,

evtl können Sie mir kurz eine Frage beantworten. Ich war vom 14-22 Juli 2010 im Krankenhaus. Allerdings durfte ich von Freitag Abend 19 Uhr bis Sonntag Abend 19 Uhr nach Hause.

Der geforderte Eigenanteil beträgt jedoch 90 Euro, also ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass ich effektiv ja nur 7 Tage anwesend war. Ist das verrechnen von 90 Euro korrekt?

Vielen Dank im Vorraus

Melanie

Guten Tag,

natürlich ist das vertretbar, denn Sie haben ja ein Bett gehabt, was nicht besetzt werden konnte.
Eher ist die Frage, ob das Krankenhaus beurlauben durfte. Dies darf es nur bei entsprechenden Vereinbarungen mit dem Kostenträger z.B. Belastungsurlaub bei psychiatrischen Patienten.
Mit freundslichem Gruß
J.P.Theurich

Hallo J.P. Theurich,

vielen Dank für die schnelle Info… Ja so gesehen macht das Sinn mit der Zuzahlung.

Gut ein psychiatrischer Patient war ich nicht. Wir waren eine ganze Hand voll Schwindel und Blutdruckpatienten, die alle übers Wochenende nach Hause „durften“.

Vielen Dank noch mal und schönen Abend

LG
Melanie

Im Prinzip korrekt. Zuzahlung ist je Kalendertag zu zahlen, das bedeutet für Freitag und Sonntag ist die Zuzahlung auf jeden Fall zu zahlen. Am Samstag fand keine Krankenhausbehandlung (voller Kalendertag). Ich empfehle mit Ihnen sich mit der KK in Verbindung zu setzten. Im Rahmen der DRG-Abrechnung wird die Krankenkasse den Sachverhalt so nicht erkannt haben.

Viel Erfolg!

Hallo,

die Frage ist, ob Sie entlassen worden sind und anschließend wieder aufgenommen. In diesem Fall würde für die abwesenden Tage kein Eigenanteil anfallen. Sind Sie aber nicht entlassen worden (also auch mit Entlassungsbrief des Arztes) gilt der Krankenhausaufenthalt als durchgängig. Somit wären hier auch für die tatsächlich abwesenden Tage ein Eigenanteil zu entrichten.

Hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
neil0815

Hallo Melanie,

vielen Dank für Deine E-Mail. Es gibt ein Eigenanteil von EUR 10,00 pro Krankenhaustag.Je Tag an dem Du einen Krankenhausplatz belegst werden EUR 10,00 fällig für max. 30 Tage. Ich würde sagen, daß der Samstag nicht berechnet werden darf. ES könnte allerdings sein, daß das Krankenhaus sich quer stellt und sagt, daß das Bett am Samstag nicht zu vergeben war, da samstags kein Aufnahmetag ist und deshalb wird, auch wenn man das Krankenhaus über das Wochenende verlässt der Eigenanteil verlangt. Ich würde sagen, Du verhandelst mit dem Krankenhaus. Siehe auch: http://www.helios-kliniken.de/klinik/breisach/ihr-kl…

Also alles auch Verhandlungssache.

Ich wünsche Dir weiterhin gute Genesund und alles Gute!

Grüße
Steffen

Hallo Melanie,

vielen Dank für die Anfrage.

JA! Das Krankenhaus hat ersteinmal Recht. Sprich die 90,-€ sind zu zahlen. Jedoch gibt es heutzutage gesetzliche Krankenversicherungen, welche „solche“ Kosten übernehmen.

Darüber hinaus werden noch ganz andere „Kosten“ erstattet. Wie z.B. die Praxisgebühr, die Aufwendungen für eine oder mehrere Zahnreinigungen, etc…

Ich hoffe erstmal „ein Stück“ weiter geholfen zu haben.

LG

BSP - www.beitragssicherungsprogramm.de

Hallo,

Ich kenne mich zwar nicht sonderlich gut bei Fragen zur gesetzlichen Krankenveesicherung aus, als Kenner der Krankenhaus-Organisation würde ich aber annehmen, dass die Mitarbeiter der Klinik tausende Eigenanteile im Jahr berechnen und Fehler dabei sehr unwahrscheinlich sind. außerdem darf das Krankenhaus den EA nicht behalten, daher wird deine Krankenversicherung den Betrag nochmals prüfen.

Hallo,

evtl können Sie mir kurz eine Frage beantworten. Ich war vom
14-22 Juli 2010 im Krankenhaus. Allerdings durfte ich von
Freitag Abend 19 Uhr bis Sonntag Abend 19 Uhr nach Hause.

Der geforderte Eigenanteil beträgt jedoch 90 Euro, also ohne
Berücksichtigung der Tatsache, dass ich effektiv ja nur 7 Tage
anwesend war. Ist das verrechnen von 90 Euro korrekt?

Vielen Dank im Vorraus

Melanie

Hallo Melanie77,

die 90 € sind korrekt, bei der Krankenhauszuzahlung wird wirklich jeder Tag berechnet, selbst wenn Sie zum Beispiel um 22 Uhr erst eingeliefert werden.

Kleiner Tipp: Sammeln Sie alle Ihre Zuzahlungsbelege, wenn Sie öfters im Krankenhaus sind bzw. viele Medikamente benötigen, können Sie sich eventuell von den Zuzahlungen befreien bzw. bekommen am Ende des Jahres zuviel gezahlte Zuzahlungen zurück

Viele Grüße

Spatzl

Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Berechnung korrekt ist, da Sie vermutlich über das Wochenende „beurlaubt“ wurden. Dies ist im Übrigen recht ungewöhnlich, da die heutige Behandlungsdichte dies kaum zulässt.
Alles Gute!

Hallo,
die einzige für mich nachvollziehbare Erklärung ist, dass der Aufenthalt für das Krankenhaus eine zusammenhängende stationäre Behandlung war und diese auch so mit der Krankenkasse abgerechnet hat. Daher kann man auf Anhieb nichts daran ändern, jedoch bezweifle ich, dass das erlaubt ist. Am Besten setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung und schildern den Vorgang dort. Ggf. muss das Krankenhaus seine Rechnung korrigieren und dann fällt auch nur der Eigenanteil für die Tage an, die Sie tatsächlich im Krankenhaus verbracht haben.

Gruß
triceratops

Hallo Melanie,
ich werde Ihnen morgen antworten.

Hallo Melanie,

das kann ich leider nicht beantworten, keine Ahnung! Sorry.

Viele Grüße!

Sosa

Hallo,

entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst antworte. Aber das ganze gestaltet sich etwas schwieriger - habe auf Arbeit erstmal noch in den Unterlagen nachgeschaut.

Zunächst muss ich sagen, dass ich keine rechtliche Grundlage dazu gefunden habe. Bei uns ist es aber so, dass Sie für jeden Tag einen Eigenanteil zahlen, den die Krankenkasse (KK) auch bezahlen muss.

Wird also eine Festpauschale gezahlt (das bedeutet die KK zahlt bspw. 2000 € für Ihre Behandlung - egal ob Sie 5 oder 10 Tage im Krankenhaus (KRHS) sind), dann brauchen Sie in Ihren „Urlaubstagen“ keinen Eigenanteil zahlen.

Werden die Tage vom KRHS jedoch einzeln abgerechnet - inklusive Ihrer Urlaubstage - dann muss die KK auch einen Eigenanteil von Ihnen verlangen.

Diese Regelung ist ja eigentlich auch logisch - bin mir aber nicht 100%ig sicher ob alle KK so verfahren.

Freundliche Grüße
Strumi

Hallo Melanie,
sorry, leider hat es ein wenig länger gedauert. Der Eigenanteil ist lediglich für den Samstag nicht zu zahlen, da Sie an diesem Tag nicht im Krankenhaus waren. Für den Entlassungstag (Freitag) und den Wiederaufnahmetag (Sonntag) ist der Eigenanteil zu zahlen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Hallo Melanie,

entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, ich war im Urlaub.

Ich denke, dass der Eigenanteil von 90 € richtig berechnet wurde, da Sie nicht entlassen worden sind, sondern vermutlich das Krankenhaus freiwillig übers Wochenende verlassen haben.
Somit müssen Sie auch die 10 € für den Samstag bezahlen.

Viele Grüße
Sven