Krankenhaus haftbar?

Hallo,

mich würde mal eine unverbindliche Einschätzung zu folgendem Fall interessieren. Wie sollte man vorgehen? Welche Chancen und Risiken würden eine Klage auf Schadenserstz begleiten? Ich hoffe ich erkläre das theoretische Konstrukt so, das man mir folgen kann :smile:

Danke und Grüße,
Sven Ivo

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Patientin A hat sich wegen einer Depression und Panikstörung in Behandlung auf einer psycho-therapeutischen Station begeben. Es wird ein Anti-Depressivum verabreicht, was die Patientin vrträgt. Bei den physischen Routineuntersuchungen zeigt sich mehrfach das die Patientin unter einem schwachen Kreislauf/Blutdruck leidet. Als die Patientin unter Schlaflosigkeit leidet werden Ihr nach zwei Nächten mit fast vollständigem Schlafentzug zwei Schlafmittel verabreicht; nach Einnahme fühlt sich die Patientin benommem und meldet dies der diensthabenden Schwester (nicht belegbar); der Patientin wird gesagt das wäre normal und sie soll sich keine Gedanken machen. In der Nacht wachst sie auf und will über den Flur auf Toilette gehen; in der Toilette wird die Patientin ohnmächtig und bricht sich den Kiefer dreifach beim Sturz.

Die Patientin wird mit dem Rettungswagen in die Notaufnahme gebracht und dann auf der Intensivstation aufgenommen. Die Vitalwerte zeigen bei der Aufnahme wohl einen Blutdruck 40 oder schwächer. Nach 2 Tagen wird die Patientin in ein Folgekrankenhaus verlegt um den Bruch zu operieren.

Nach Operation des Bruches setzt die Patientin die Behandlung bzgl. Depression fort. Ihr wird beschieden, sie hätte den Unfall selber verursacht. Der Unfall wird vom Krankenhaus nicht an die Berufsgenossenschaft gemeldet, da es sich angeblich um einen Freizeitunfall handelt den die Patientin selber verursacht habe. Die Depression klingt ab und die Patientin wird auf eine berufliche Wiedereingliederung vorbreitet, obwohl sie konstant unter Symptomen leidet, die auf ein Unfalltrauma schließen lassen. Dies wird seitens des Krankenhaus ignoriert; die Wiedereingliederung in den Betrieb des Arbeitgeber startet und schlägt fehl; die Patientin wird erneut dauerhaft krank geschrieben und nimmt eine ambulante Therapie wieder auf. Hier wird ihr erklärt, das eine Wiedereingliederung unmöglich zu schaffen wäre, da sie unter einer post-traumatischen Belastungsstörung leiden würde. Dies ist an den Symptomen, die die Patientin zuvor auch im Krankenhaus wiederholt geschildert hat klar erkennbar. Seit diesem Zeitpunkt ist die Patientin krankgeschrieben.

Wir verhält es sich mit eventuellen Ansprüchen aus:

  • dem Unfall an sich (es sind dauerhafte Misstsände für die Patientin nicht zu vermeiden; es folgen drei weitere OP´s in den kommenden 2 Jahren)
  • der missglückten Wiedereingliederung, bzw. der nicht korrekt behandelten Traumastörung. Durch die nicht Behandlung, bzw. eine fehlerhafte Behandlung wird die Krankheitsphase der Patientin um 3 - 6 Monate verlängert. In dieser Zeit erfährt die Patientin einen Verdienstausfall.

Hallo,

ich denke Schmerzensgeld hinsichtlich des Kieferbruchs ist theoretisch denkbar, jedoch im Ergebnis wird das Verschulden schwer zu beweisen sein.

Hinsichtlich des Verdienstausfalls wohl keine Chancen. Die Begründung, wie ein Kieferbruch Wiedereingliederungsmaßnahmen derartig beeinflussen und verzögern kann wird nach der Schilderung nicht haltbar sein, insbesondere da ein solches Verletzungsmuster zwar negativ auf die Psyche wirken wird, jedoch nicht als Auslöser für weitere Depressionen zu werten ist, sondern diese wohl schlicht weiter behandlungsbedürftig war.

Gruss

akkon