Hallo,
wenn sich jemand ambulant operieren lässt, kann er sich dann danach in ein Krankenhaus nach Wahl einweisen lassen zur Nachsorge?
Hintergrund: eine Praxis in der Nähe stellt sich als bester Operateur heraus, nimmt den Eingriff jedoch nur ambulant vor.
Der Patient legt aus sozialen Gründen Wert auf eine Nachbehandlung im Krankenhaus. Patient ist Kassen-Patient, jedoch mit privater Zusatzversicherng für Krankenhaus.
Kann der Arzt die Einweisung in das gewünschte Krankenhaus am Wohnort (ca. 100 km entfernt) gleich anweisen? Oder sollte der Patient soz. als „Notfall“ nach der OP mit Privatversicherung das gewünschte Krankenhaus aufsuchen?
Weitere Infos: Schulter-OP, direkte Nachversorgung angeraten, aus sozialen Gründen ambulant jedoch nicht machbar.
Viele Grüße
Sophia