Krankenhaus schulden dann tot, wer zahlt

Hallo zusammen,
ich hatte seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.Nun liegt er im Krankenhaus ( Krebs ), die Ärzte geben ihm nur noch einpaar Wochen. Es hat sich raus gestellt das er seit 2003 nicht mehr Krankenversichert ist und auch kein Einkünfte hat. Die Kosten liegen im moment bei ca. 10.000 €!
Meine Frage: Wer übernimmt die Kosten im Todesfall??
Were schön, eine Antwort zu bekommen…

Danke
O.

Meine Ansicht (nicht mein Spezialgebiet): Zahlen muss Ihr Vater bzw. seine Erben. So weit ich weiss kann man dem nur entgehen, indem man das Erbe ausschlägt. Das heisst: Ist Vermögen vorhanden (z.B. ein Haus) muss man überlegen, ob es grösser ist als die Schulden.

-> Auf jeden Fall Beratung zum Tema Schulden, Erben, Erbe ausschlagen suchen.

Frage ist auch, ob er wirklich nicht krankenversichert ist (das wäre z.B. der Fall, wenn er privat versichert gewesen wäre und gekündigt oder keine Prämien gezahlt hat), oder ob er eigentlich, etwa wegen Rentenbezugs pflichtversichert ist, das aber nur nicht weiss.

-> das zuerst prüfen lassen (bisherige Versicherung, Rentenversicherung)

Hallo,
zuerst einmal, wenn keine Versicherung vorlag, gehe ich davon aus, dass auch sonst nichts zu vererben gibt. Hier reicht es aber nicht das Erbe auszuschlagen. Da es sich hier um eine Pflichtversicherung handelt, wird der Gesetzgeber auf jedenfall versuchen die Gelder für die Behandlung rückwirkend einzutreiben. Als leiblicher Sohn, liegt hier die Rangfolge klar bei Ihnen. Es wäre hier wirlich zu prüfen, wie er hätte versichert sein müssen (angestellt und pflichtversichert oder selbständig), warum er nicht versichert war… ggf. einen Anwalt konsultieren. Grundsätzlich aber wird man Sie zur Kasse bitten. MFG

Hallo!
Ist natürlich kein schöner Anlass.
Bei der Verlassenschaft werden Aktiva und Passiva gegengerechnet.
Wenn dein Vater über keine Rücklagen oder Liegenschaften verfügt können die Schulden an die gestzlichen Erben zur Gänze oder zu einem Bruchteil abgetreten werden (sofern das Erbe angetreten wird).

Würde mich schon jetzt mit einem Notar, der dann auch die Verlassenschaft abwickelt, besprechen.
Geht ja nicht nur um das Erbe sondern auch um das Grab, das Begräbnis,…
Ich spreche aus leidiger Erfahrung, mein Vater ist heuer im März an Krebs verstorben und ich hatte einen engen Kontakt.

Tut mir leid.

Hallo,

wenn Dein Vater keine eigenen Einküfte hat, dann wende Dich sofort an das Amt, von wo er Geld erhält. Ggf. auch an das Sozialamt. In den meisten Krankenhäusern gibt es auch soziale Einrichtungen (Sozialdienst), die Dir bei solchen Fragen zur Seite stehen können.

Inwieweit Dir die Kosten auferlegt werden können - auch wenn es um die Behandlungskosten geht und Dein Vater nicht versterben sollt, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings könnte ich es mir vorstellen, dass Verwandte 1. und 2. Grades durchaus für solchen Kosten aufkommen müssen.

Viele Grüße

Hallo,
tut mir echt Leid mit deinem Vater.
Leider kann ich dir die Frage nicht beantworten.
Kenne mich mit Krankenversicherung nicht so gut aus.
Am besten du sprichst mit deiner Krankenversicherung.
Die helfen bei solchen Auskünftgen gerne weiter aus Kundenservice-Gründen.

Ich hoffe es wendet sich alles zum Besten.

Liebe Grüße

Jeapea

Hallo,
hierzu kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Lg

Hallo,

das ist eher eine Frage des Erbrechts, der/oder die Erben erben alles, Vermögen und und SChulden. Krankenhaus-Schulden sind da m.E. keine Ausnahme.

Grüße

Hallo,

soweit ich weiß gibt es in jeder Stadt für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stadtverwaltung. Mal dort nachfragen. Warum ist dein Vater denn nicht mehr krankenversichert? Selbständig oder obdachlos?
Alles Gute. Würde mich interessieren wie es ausgeht, haben vielleicht bald einen ähnlichen Fall…

M.

Guten Abend,

wenn Sie ein eventuelles Erbe annehmen, werden Sie das wohl bezahlen müssen.
J.P.Theurich

sorry, auch wenns weh tut. kosten übernehmen die Erben (sprich sie.) da spielt es keinerlei Rolle, ob sie kontakt hatten oder nicht, oder Ihn garnicht kannten.

gruß

michael

Hallo O.,

sollte wirklich keine Versicherung vorliegen, handelt es sich um private Verbindlichkeiten Deines Vaters. Sollte er versterben, gehen die Verbindlichkeiten mit den Forderungen und den Vermögenswerten in die Erbmasse. Je nach Erbfolge können die Erben diese dann annehmen (müssen dann die Verbindlichkeiten bedienen) oder das Erbe ausschlagen (dann Alles, die Rechnung geht an „den Staat“).

Da ich keine Rechtsberatung machen will und auch nicht darf, empfiehlt sich der Gang zu einer Beratungsstelle, wie z.B. dem Sozialamt in der Wohnortgemeinde/Stadt Deines Vaters. Die Wissen mehr.

Sorry, mehr kann ich nicht dazu beitragen, maxxler71

Hallo,

das tut mir in jeder Hinsicht sehr leid! Aber leider kann ich Dir bei diesen finanziellen Fragen kaum helfen. Ich bin Krankenpfleger und habe dann Biochemie studiert. Da kommt man selten in Kontakt mit diesen Dingen. Ich wünsche Dir aber alles Gute!

Lieben Gruß.

Hallo zusammen,

Hallo rudialltig,

ich hatte seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.Nun
liegt er im Krankenhaus ( Krebs ), die Ärzte geben ihm nur
noch einpaar Wochen. Es hat sich raus gestellt das er seit
2003 nicht mehr Krankenversichert ist und auch kein Einkünfte
hat. Die Kosten liegen im moment bei ca. 10.000 €!
Meine Frage: Wer übernimmt die Kosten im Todesfall??
Were schön, eine Antwort zu bekommen…

Sorry, dass ich erst jetzt antworten kann.
Grundsätzlich ist es so, dass es die Pflicht zur Versicherung seit Januar 2009 besteht. D.h. also, wenn der Vater zuletzt bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und er es seit 2003 nicht mehr ist, muss die ihn zuletzt versicherte gesetzliche Krankenkasse wieder versichern. Die Beiträge, die seit dem Januar 2009 bis jetzt aufgelaufen sind, müssen nachentrichtet werden. Die genaue Höhe kann die entsprechende Krankenkasse errechnen. Somit ist der Vater rückwirkend ab 2009 wieder Krankenversichert mit allen Rechten und Pflichten.
Bei der Privaten Krankenversicherung ist das ähnlich. Hier wird aber dann der Basis-Tarif zu Grunde gelegt.

Im Todesfall müssen grundsätzlich die Erben für die entstandenen Kosten aufkommen. Sinnvollerweise sollte mit einem Anwalt darüber gesprochen werden. Wenn der Vater noch lebt sind die anwaltlichen Beratungskosten (da Erbschaftsangelegenheit) selbst zu zahlen. Ist der Todesfall bereits eingetreten, kann es sein, dass (wenn entsprechende Rechtsschutzversicherung mit entsprechender Klausel vorhanden) die Rechtsschutzversicherung die Kosten für dieses erstmalige erbschaftliche Beratungsgespräch übernimmt.

Danke
O.

Gruß
Winni

Als Kostenträger kommt eventuell die letzte Krankenkasse das Sozialamt oder die Hinterbliebenen oder Erben in Betracht!
Mfg febud

Hallo Rudi, sorry ich habe keinen Lnk bekommen und jetzt zufällig Dein Dilemma gelesen. Das was Du schilderst ist zwar nur sekundär ein Versicherungsfall, ich möchte Dir aber trotzdem meine Erfahrung mitteilen: Ich gehe davon aus, dass Dein Vater alleinstehend ist und keinen Partner hat. Insofern bist Du als Erbe in der Pflicht-es sei denn, Du schlägst das Erbe aus. Damit sollten auch die Krankenhausschulden gestrichen sein. Für die Beerdigung bist Du als Verwandter 1. Grades mitverantortlich, wenn es Dir zumutbar ist. Ich denke, das Du auch möchtest, das Dein Vater ordentlich beerdigt wird und eine einfachste Beerdigung kostet ca. 1200-1500 Euro (ohne Grabstein, Abschied, gemeinsames Grab etc.-wenn Du dieses Geld nicht aufbringen kannst, mußt Du mal mit dem Sozialamt sprechen. Hoffe die Infos helfen Dir.
Gruss maleh