Folgender Sachverhalt:
Person A hatte vor über einem Jahrzehnt einen Unfall und wurde am Oberschenkel Operiert (Schrauben,Platten etc.) . Diese wurden 2010 entfernt. Nun ist diese Person gestern wegen heftigen Schmerzen ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Es wurde ein MRT verordnet, welches zu dem ergebniss kam, es seien mehrere Flüssigkeitsansammlungen im Oberschenkel. Schnellstmöglich wurde heute eine OP durchgeführt. Nach der OP erklärte der Oberarzt Person A dass im Oberschenkel von der letzten OP 2010 ein großes Stück „Schwamm“ nicht richtig entfernt wurde und bis heute im Oberschenkel verblieb. Dieses musste natührlich rausgeschnitten werden.
Frage: Wie stehen die Chancen dass Person A das Krankenhaus wegen diesem Vorfall auf Schmerzensgeld verklagen könne ? Immerhinn war der Fremdkörper fast 5 Jahre im Oberschenkel.
Wie geht man am besten vor ? Würde es sich lohnen das Krankenhaus wegen dieser Sache zu verklagen?
Schmerzensgeld kann man nur einklagen, wenn man Schmerzen erlitten hat; hat der Operierte 5 Jahre lang Schmerzen gehabt? Nein, sicherlich nicht.
Die weitere Möglichkeit wäre Schadensersatz, allerdings muss der Schaden definiert werden, was wohl nicht möglich sein wird.
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Bereit, 5-10 Jahre zu prozessieren?
Verfügt man über medizinische Gutachter, die von einem Gericht auch als Sachverständiger anerkannt sind?
Die „guten“ Gutachter haben die Versicherer, denn wenn das Krankenhaus verklagt wird, schaltet sich dessen Versicherung ein und dann geht alles nur noch über die Haftpflicht des Krankenhauses.
Zahlen:
ca. 19.000 Krankenhauspatienten versterben pro Jahr in Deutschland durch vermeidbare Behandlungsfehler.
In Deutschland ziehen sich mindestens 500.000 Patienten jedes Jahr im Krankenhaus Infektionen zu.
Die Bundesärztekammer legte in Berlin neue Zahlen zu Behandlungsfehlern vor. Demnach hatten sich in 2013 insgesamt 12.173 Patienten mit einem Verdacht auf Fehler im vergangenen Jahr an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft gewandt.
Mit 73,2 Prozent hatte sich dabei die überwiegende Mehrheit der Verdachtsfälle im Krankenhausbereich ereignet, nur knapp 27 Prozent entfielen auf niedergelassene Ärzte.
Gutachter entscheiden meist zu Gunsten der Ärzte
In 7922 der Beschwerden trafen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2013 eine Entscheidung, meist zu Gunsten der Mediziner: In 5679 Fällen, also gut 71 Prozent, konnten sie keinen Behandlungsfehler feststellen. 1864 Mal kamen sie zu dem Ergebnis, dass ein „Fehler mit kausal verursachtem Schaden“ vorliege, weshalb der Patient begründeten Anspruch auf Schadensersatz habe.
Und zum Schluss: man benötigt einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Patientenrecht, der auch bei einem Oberlandesgericht zugelassen ist, denn keine Krankenhaus/Versicherer akzeptiert ein Urteil eines Landgerichtes.
Ein Rat?
Sich freuen, dass es „nur“ ein kleiner Behandlungsfehler ohne weitere Komplikationen war.
Schmerzensgeld kann man nur einklagen, wenn man Schmerzen
erlitten hat; hat der Operierte 5 Jahre lang Schmerzen gehabt?
Er hatte einen Tag lang heftige Schmerzen weswegen er ins Krankenhaus ging, hat er doch geschrieben.
Zugegeben, das waren keine 5 Jahre, aber Schmerz ist Schmerz.
Die Operation zwecks Entfernung des Fremdkörpers + Nachbehandlung +Reha war sicherlich auch nicht schmerzlos.
Nein, sicherlich nicht.Natürlich gab es Schmerzen!
Die weitere Möglichkeit wäre Schadensersatz, allerdings muss
der Schaden definiert werden, was wohl nicht möglich sein
wird.
Arbeitsausfall bzw. Einkommensverlust durch die nun notwendig gewordene Operation lässt sich sicherlich beweisen.
Die Schwarzmalerei habe ich mal ausgeblendet.
Erst einmal zum Anwalt und Erstberatung machen, erst recht wenn man Rechtsschutz versichert ist.
Und nicht alles glauben was einem einer in einem Forum erzählt.(O-Ton: Vielleicht ist der Antwortende ja Arzt und will Kollegen schützen oder arbeitet für eine Versicherung die zahlen müsste. Doppel O-Ton: Wo kamen die ganzen Zahlen so schnell her?)
Empfehlenswert ist ebenso die Lektüre dieses Artikels, in dem eine Mitarbeiterin der unabhängigen Patientenberatung Tipps gibt. http://www.br.de/nachrichten/schwaben/patientberatun…
Zitat:
"Was tun, wenn Fehler passieren?
Patienten haben ein Recht auf Akteneinsicht, das ihnen hilft, ihre Situation zu dokumentieren. Gesetzlich Versicherte können sich an die eigene Krankenkasse wenden. Die kann den Medizinischen Dienst der Kassen einschalten. Ein Gremium von Fachleuten prüft dann die Akten, um zu sehen, ob aus fachärztlicher Sicht ein Behandlungsfehler festgestellt werden muss. Auch bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammern kann man ein kostenloses Gutachten erwirken.
Wie könnten Patienten gestärkt werden?
Größtes Problem bei Behandlungsfehlern ist aus Sicht von Patientenberaterin Kröner die Beweislast. Die liegt bei den Patienten. Das führe oft zu dramatischen Szenen, sagt Kröner. Die Betroffenen sind oft durch schwere oder sehr langwierige Krankheiten belastet. In dieser Situation die Energie aufzubringen, dass Ärzte Fehler gemacht haben, sei nicht immer einfach, betont sie."
Auf jeden Fall wünsche ich viel Erfolg und starke Nerven.