Hallo Rene,
die Zuzahlung zu Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln von der jemand mit geringem Einkommen befreit werden kann, gilt nicht für Krankenhausaufenthalte.
Bei der Befreiung auf Zuzahlung bei Medikamenten soll jemand mit geringem Einkommen entlastet werden.
Die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt geht aber auch davon aus, dass jedem die Zuzahlung zumutbar ist, da während des Krankenhausaufenthaltes jeder Kosten z.B. für Verpflegung spart, die sonst ohne Aufenthalt in einem Krankenhaus entstanden wären.
Gruss Günter
,
Ist man als Rentner automatisch befreit, egal welcher
Krankenkasse man angehört?
Automatisch nicht, aber bei einer geringen Rente kann man auf
Antrag befreit werden (jedenfalls kenne ich eine Witwe mit
geringer Witwenrente die von den Zuzahlungen befreit ist)
Frag doch einfach bei deiner KK (oder auch dem Sozialamt), die
sollten das eigentlich wissen.
Cu Rene