Krankenhausaufenthalt, Krankengeld wie absetzbar?

Hallo zusammen,

wie, wo in einer Einkommensteuererklärung kann man in welcher Höhe (Pauschale?) einen stationären Krankenhausaufenthalt eintragen?

Kann man von diesem Krankenhausaufenthalt die Reisekosten für An- und Abreise absetzen? Wenn ja, wie und wo, in welcher Höhe?

Kann man den Eigenanteil i. H. v. 280,00 € für einen Krankenhausaufenthalt absetzen? Wenn ja, wie und wo?

Sind Fahrten zu ambulanten Krankenhausterminen absetzbar? Wenn ja, wie und wo und in welcher Höhe?

Über den Krankengeldbezug muss man der Steuererklärung einen Bescheid der Krankenkasse beilegen?

Wie und wo ist es anzugeben, dass man eine Wiedereingliederung über vier Wochen hatte, während dieser Zeit zwar Krankengeld bezogen hat, aber dennoch zur Arbeit gefahren ist und somit Fahrtkosten entstanden sind?

Ist bei der Einkommensteuererklärung und der Angabe eines Krankenhausaufenthalts noch irgendetwas zu beachten? Gibts da noch irgendwelche Tipps oder Kosten/Pauschalen, die man evtl. absetzen kann, die hier nicht angesprochen sind?

Inwieweit kann sich ein Krankengeldbezug auf die Steuerberechnung auswirken?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

man bekommt nicht immer alles kostenlos im Leben!

Wenn man sich so wenig im Einkommen-Steuerrecht auskennt,
sollte man einen Steuerberater aufsuchen.

Gruß Merger

Hallo Unbeugsamer,

die Kosten für Krankheit nennen sich „außergewöhnliche Belastung“ und sind auf dem großen Bogen - glaub auf Seite 3 - einzutragen.
Zu den Kosten gehören natürlich auch Fahrtkosten, Kopien, Telefonate, Rezeptgebühren, Eigenanteile, Gutachter …
Die Kosten kannst Du mit 30ct pro gefahrenem Kilometer ansetzen oder Du ermittelst auf umständlichen Wege die tatsächlichen Kilometerkosten Deines PKW. Eine Erklärung dazu würde hier aber zu weit führen.
Natürlich setzt Du alle Fahrten an - zu Voruntersuchungen, zum eigentlichen Aufenthalt, Nachuntersuchung, weitere Nachsorgetermine - auch bei anderen Ärzten, Fahrten zu Apotheken, Ämtern, Krankenkassen usw.

Über das bezogene Krankengeld bekommst Du von der Kasse eine Bescheinigung. Die Werte sind auf der Anlage N - erste Seite irgendwo unten glaub ich - einzutragen. Dieses Krankengeld beeinflußt über den sogenannten Progressionsvorbehalt Deinen persönlichen Steuersatz (es könnte - je nach all Deinen anderen Daten in der Steuererklärung - zu einer Nachzahlung kommen).

Pauschalen kannst Du z.B. bei Telefonkosten oder Bürobedarf ansetzen. Alles andere solltest Du nachweisen.

Beachte bitte bei alldem: die außergewöhnlichen Belastungen fließen nicht zu 100% in Deine Steuerberechnung ein. Es gibt für jeden Steuerpflichtigen eine „zumutbare Belastung“, die je nach Fall unterschiedlich hoch ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
Andrea

Hallo,

wie, wo in einer Einkommensteuererklärung kann man in welcher
Höhe (Pauschale?) einen stationären Krankenhausaufenthalt
eintragen?

Gar nicht.

Kann man den Eigenanteil i. H. v. 280,00 € für einen
Krankenhausaufenthalt absetzen? Wenn ja, wie und wo?

Als außergewöhnliche Aufwendungen.

Über den Krankengeldbezug muss man der Steuererklärung einen Bescheid der Krankenkasse beilegen?

Ich glaube, das wird inzwischen direkt übermittelt.

Inwieweit kann sich ein Krankengeldbezug auf die Steuerberechnung auswirken?

Wenn es von der GKV kommt, erhöht es den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen, wird selber aber nicht versteuert.

Gruß

Nordlicht

ne Menge Fragen :smile:

Thema Steuerrecht:
Krankenhauskosten selber gezahlt ? wohl kaum - ansonsten aussergewöhnliche Belastungen. Fahrkosten ebenfalls.

Ein bisschen Eigenbildung kann nicht schaden - einfach mal ein Steuerberatungsbuch für Otto Normalverbraucher kaufen -kann man steuerlich absetzen :smile:  - wo? wird ebenfalls im Buch beschrieben! Viel Erfolg - beim Lesen!!

Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt - wirkt sich indirekt auf den Besteuerungssatz aus.

Ergänzung:

Fahrkosten  zur Wiedereingliederung  sind  Werbungskosten.

Alle weiteren Kosten für die medizinische Behandlung unter aussergewöhnliche Belastung mit angeben.

Wenn man sich so wenig im Einkommen-Steuerrecht auskennt,
sollte man einen Steuerberater aufsuchen.

und wenn man nichts zu Antworten hat, lässt man es.

Im Übrigen ist die Frage legitim, man kann durchaus einen Teil der Kosten „absetzen“.

Hallo,

zu den außergewöhnlichen Belastungen wurde ja schon etwas gesagt. Der Gesetzgeber hat hier allerdings eine sg. zumutbare Belastung vorgegeben. Die ist abhängig vom Einkommen und der Familiengröße.
Wenn du in diesem Link http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnli…
bis fast ganz runter scrollst, kannst du in einer Aufstellung nachschauen, wie hoch die zumutbare Belastung in deinem Fall ist.

Viele Grüße

Gesine

Im Übrigen ist die Frage legitim, man kann durchaus einen Teil
der Kosten „absetzen“.

Völlig richtig - nur mit so wenigen Kenntnissen würde ich immer empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen.