ich habe eine Frage zur Einweisung ins Krankenhaus.
Wenn ein Patient von einem Arzt ins KH eingewiesen wird, kann er da in jedes beliebige KH gehen oder muss sich der Patient an den Einweisungsschein halten, auf dem der Arzt ein bestimmtes Krankenhaus eingetragen hat. Wie ist das in der GKV geregelt? Gilt hier nicht freie Klinikwahl? Müsste die gewünschte Klinik in der Nähe sein, oder kann die z.B. 140 km entfernt sein?
Danke! Ich frage nur interessehalber! Wenn der Pat. keinen Transport benötigt und sich selber transportieren kann, dann würden aber doch keine weiteren Kosten hinzukommen? Also, die eigentlichen Behandlungskosten würden doch deutschlandweit bezahlt werden, oder nur in dem Bundesland in dem der Pat. wohnt?
die Behandlungskosten würden von deiner Krankenkasse bezahlt werden, egal in welchem Bundesland du behandelt wirst. Für den Rücktransport nach Hause könnten eventuelle Anteilkosten entstehen.
Hallo,
wenn Du in ein bestimmtest KH möchtest, dann sag es dem Arzt damit er die Überweisung in in dieses KH auschreibt. Er ist Arzt und kein Hellseher.
die Behandlungskosten würden von deiner Krankenkasse bezahlt
werden, egal in welchem Bundesland du behandelt wirst.
Überwiegend richtig, allerdings mit einer kleinen Einschränkung, die für Berlin gilt (soweit ich weiß nur für da): Dort muss sich der Patient das KH von der Kasse vorher genehmigen lassen, so es keine Notfalleinweisung ist.
Für den
Rücktransport nach Hause könnten eventuelle Anteilkosten
entstehen.
Die Transportkosten werden nur zum nächst gelegenen Krankenhaus übernommen bzw. genauer in der Höhe der jeweiligen Entfernung. Man bleibt auf überstehenden Kosten also sicher und nicht nur eventuell sitzen. Ausnahme wäre nur, wenn das medizinisch dringend geboten ist. Das verlangt aber höchst wuchtige Gründe.