Hallo,
meine Schwester war kürzlich stationär in einem Krankenhaus in
Behandlung. Wegen privater Krankenzusatzversicherung hat das
Krankenhaus eine Rechnung geschickt (also wie’s aussieht als
Privatpatientin behandelt was ja auch ok ist).
Auf mein Anraten hin, ist meine Schwester mit der Rechnung zu ihrer
gesetzlichen Krankenkasse gegangen (da die private Zusatz im
normalfall ja nur übernimmt, was die gesetztliche nicht zahlt). Die
Gesetzliche hat nun nur einen Stempel „Kosten mit Pflegesatz
abgegolten“ und Unterschrift unter die Rechnung gesetzt und das wars.
Weiterhin haben wir eine Kopie der Rechnung auch der privaten
Zusatzversicherung geschickt, welche daraufhin den Rechnungsbetrag
auf’s Konto meiner Schwester überwiesen hat.
Die Frage ist nun, muss der Rechnungsbetrag jetzt noch dem
Krankenhaus überwiesen werden oder hat das die Gesetzliche schon
erledigt (wegen dem Stempel)?
Und, was bedeutet der Stempel? Das interessiert mich wirklich
brennend.
Wirklich alles sehr undurchsichtig.
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
Daniel
Hallo,
ja, die gesetzliche Krankenkasse hat ihren Anteil direkt an das
Krankenhaus gezahlt.
Bei einer Privatbehandlung darf der behandelnde Arzt, aber auch andere
beteiligten Ärzte eine Rechnung zusätzlich erstellen.
Gruß
Czauderna
Hi, so wie es ausschaut hat die GKV von der Patientin eine Privatarztrechnung bekommen, die das Krankenhaus ausgestellt hat.
Daraufhin hat die GKV korrekt ihren Stempel darauf gesetzt „mit den allgemeinen Pflegekosten abgegolten“ und nichts überwiesen.
Dieser Stempel bedeutet, dass in der Unterkunftsrechnung schon die normale ärztliche Behandlung mit drin ist. Die Unterkunftsrechnung rechnet das Krankenhaus direkt mit der GKV ab, da bekommst Du lediglich vom Krankenhaus eine Rechnung über den Eigenanteil.
Will man privat behandelt werden, so fallen zusätzliche Kosten für die arztrechnungen an, die die Patientin zahlen muss (selber also „privat“). Dafür bekam sie ja auch das Geld von der PKV auf ihr Konto.
Also muss jetzt die Patientin noch das Geld an das Krankenhaus überweisen.
Das gilt übrigens auch für Zimmerzuschläge (für die Unterkunft im Ein-oder Zweibettzimmer).
Schöne Grüße, Bernhard
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Hallo,
ja, die gesetzliche Krankenkasse hat ihren Anteil direkt an
das
Krankenhaus gezahlt.
Bei einer Privatbehandlung darf der behandelnde Arzt, aber
auch andere
beteiligten Ärzte eine Rechnung zusätzlich erstellen.
Gruß
Czauderna
Hi, so wie es ausschaut hat die GKV von der Patientin eine
Privatarztrechnung bekommen, die das Krankenhaus ausgestellt
hat.
Daraufhin hat die GKV korrekt ihren Stempel darauf gesetzt
„mit den allgemeinen Pflegekosten abgegolten“ und
nichts überwiesen.
Dieser Stempel bedeutet, dass in der Unterkunftsrechnung schon
die normale ärztliche Behandlung mit drin ist. Die
Unterkunftsrechnung rechnet das Krankenhaus direkt mit der GKV
ab, da bekommst Du lediglich vom Krankenhaus eine Rechnung
über den Eigenanteil.
Was ist an dieser Aussage anders als an der meinigen ??
In der „Unterkunftsrechnung“ wi Du schreibst ist keinesfalls die Behandlung enthalten - dies trifft genrell bei Pflegepauschalen zu,
nicht aber wenn es sich um unterschiedliche Pflegesätze wie z.B. Basis-Pflegesatz und Abteilungspflegesatz handelt oder wenn es evtl. um eine integrierte Versorgung geht.
Das Krankenhaus selbst erstellt Eigenanteilsrechnungen, das stimmt,
aber da handelt es sich in der Regel um den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil (10,00 € tgl.) oder um Aufwendungen
für die
Wahl eines 1- oder 2-Bett-Zimmers. Die Rechnungen über Privatleistungen der beteiligten Ärzte werden in der Regel auch von diesen selbst erstellt und nicht um Krankenhaus.
Will man privat behandelt werden, so fallen zusätzliche Kosten
für die arztrechnungen an, die die Patientin zahlen muss
(selber also „privat“). Dafür bekam sie ja auch das Geld von
der PKV auf ihr Konto.
Da sind wir und dann auch schon wieder einig.
Ganz ohne Rechnung und trotzdem Geld von der PKV geht es in vielen Fällen mit einer Krankenhaustagegeldversicherung - da genügt lediglich
ein Aufenthaltsnachweis, jedenfalls bei meiner.
Also muss jetzt die Patientin noch das Geld an das Krankenhaus
überweisen.
Das gilt übrigens auch für Zimmerzuschläge (für die Unterkunft
im Ein-oder Zweibettzimmer).
Schöne Grüße, Bernhard
ich grüße auch schön und nix für ungut.
Czauderna