Hallo,
unter welchen Voraussetzungen zahlt eine Krankenhaustagegeldversicherung den Tagessatz auch für eine Anschlussheilbehandlung? Gibt es vielleicht besondere Formulierungen,
die im ärztlichen Gutachten vorkommen müssen?
Vielen Dank für die Bemühungen
Grüsse Ingo
Hallo,
eine Anschlussheilbehandlung ist keine Krankenhausbehandlung sondern eine Rehabilitationsmassnahme, die
im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung stattfindet. In der Regel (wenn nicht der Versicherungsvertrag
was anderes sagt) tritt hier die Krankenhaustagegeldversicherung nicht ein.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
einfach die Behandlungsberichte an die KHT Versicherung senden, und die entscheidet dann ob dieser Sachverhalt unter Versicherungsschutz fällt oder nicht und warum.
Das Anliegen: „Wie muss es formuliert“ sein muss ich zurückweisen. Es geht um: „Was ist!“
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler