Herr X. schließt eine Krankentagegeldversicherrung und eine BU am 1.6 ab.
Am 20.5 war er beim Hausarzt wegen Rückenschmerzen.
Am 1.8 bekommt er dann später die Diagnose „Morbus Bechterew“ (entzündlich-rheumatische Erkrankung)
Darf die Versicherrung dann sagen: Wir zahlen nicht da Herr X. am 20.5 mit Rückenschmerzen beim Arzt war?
Danke