Herr X. schließt eine Krankentagegeldversicherrung und eine BU am 1.6 ab.
Am 20.5 war er beim Hausarzt wegen Rückenschmerzen.
Am 1.8 bekommt er dann später die Diagnose „Morbus Bechterew“ (entzündlich-rheumatische Erkrankung)
Darf die Versicherrung dann sagen: Wir zahlen nicht da Herr X. am 20.5 mit Rückenschmerzen beim Arzt war?
wenn Herr X bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben hatte das er wegen Rückenschmerzen beim Arzt war - dann kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Herr X das wiederum angegeben hat und der Versicherer die Anträge angenommen dann brauch Herr X keine Angst zu haben.
Herr X. wurde zu Vertragsbeginn nicht nach Krankheiten o.ä. gefragt.
Versicherrung KrankenTageGeld hat bei der Krankenkasse nach den Daten der letzten Diagnosen nachgefragt.
Herr X. wurde zu Vertragsbeginn nicht nach Krankheiten o.ä.
gefragt.
hat Mr. Yanos dies vom Fragesteller erfahren ?
Welche Fragen wurden (lt. Antrag) dem VN gestellt und was hat er unterschrieben.
Versicherung KrankenTageGeld hat bei der Krankenkasse nach
den Daten der letzten Diagnosen nachgefragt.
Versicherung fragt nie, sondern höchstens der Versicherungsvermittler.
Der unterschriebene Antrag liegt aber bestimmt dem Versicherungsnehmer in Kopie vor.